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Viele Bedenken und kein Anreiz

Wenn ein Kunde bei dem Solarfachbetrieb Nena im niedersächsischen Friesoythe eine gebäudeintegrierte Photovoltaikanlage (Building Integrated Photovoltaics – BIPV) in Auftrag geben will, muss er sich auf Gegenwind einstellen. Denn Geschäftsführer Jens Nordmann ist kein Freund von dach- und fassadenintegrierten Anlagen. „Bei integrierten Anlagen wollen die Banken ins Grundbuch. Deshalb rate ich davon ab“, nennt er einen Einwand, den er gegen die BIPV hat. Er hat noch weitere Bedenken, und damit ist er nicht der Einzige.Viele Installateure haben aus vielerlei Gründen nach wie vor kein Interesse an dem Geschäftsfeld Gebäudeintegration. So kommt der Markt in Deutschland nicht in Schwung. Willi Ernst, Beirat der Centrosolar AG und international bekannter Verfechter der BIPV, sind die Einwände bekannt. Dennoch wollte er – zusammen mit dem Bundesverband Bausysteme – einen Bonus für die BIPV in der EEG-Novelle erwirken.

Die Hauptargumente für gebäudeintegrierte Anlagen lassen sich mit wenigen Sätzen zusammenfassen. Das wichtigsteArgument ist die Ästhetik. Wenn Solarstrommodule in Dächer und Fassaden integriert werden, wirken sie weniger wie ein störender Fremdkörper. Durch die ansprechendere Optik steigt zudem die Akzeptanz der Photovoltaik in der Bevölkerung. Außerdem hat ein Solarhandwerker die Chance, sich von dem Gros der Mitbewerber abzuheben, wenn er die Planung und Installation von gebäudeintegrierten Anlagen beherrscht.

Dagegen stehen Bedenken, die Installateure der BIPV gegenüber skeptisch machen. Ein Grund, der gar nicht erstInteresse an dem Anbieten von BIPV-Anlagen aufkommen lässt, sind die höheren Kosten. Gebäudeintegrierte Anlagen sind wegen der höheren Materialkosten und des größeren Planungsaufwands im Normalfall noch teurer als herkömmliche Aufdachanlagen. Somit lassen sie sich potenziellen Kunden schwerer verkaufen. Und wenn es ohnehin einen Ansturm auf einfach zu installierende und zugleich finanziell lukrativere Aufdachanlagen gibt, so gibt es für Handwerksbetriebe keine Notwendigkeit, sich mit der komplizierteren Materie BIPV zu befassen.

Dass die Rendite die Investitionsentscheidung bestimmt, steht in der Photovoltaik außer Frage. Und dass ein Bonus, der BIPV-Anlagen finanziell interessanter macht als Aufdachanlagen, seine Wirkung zeigt, haben die Märkte Frankreich und Italien bewiesen. Seit die Regierungen der beiden Länder gebäudeintegrierte Anlagen stärker förderten, kam ein wenig Schwung in den Markt. Doch von dem oft heraufbeschworenen Effekt, dass Serienfertigung und Preisverfall bei den Komponenten einen Massenmarkt bewirken könnten, ist – zumindest in Deutschland – noch nichts in Sicht.

Gleichwohl gibt es Branchenvertreter, die darauf pochen, dass eine dachintegrierte Anlage schon genauso teuer sein kann wie eine Aufdachanlage. Diese Ansicht vertritt zum Beispiel Willi Ernst von Centrosolar. Er betont, dass die Art der Kalkulation den Unterschied mache. „Durch eingesparte klassische Bauteile muss das Gesamtinvestment nicht höher sein“, sagt er. Ernst hat dies an Anlagen mit kristallinen Modulen von Centrosolar durchgerechnet. Allerdings seien das in dem Fall auch Dächer, die wenig Baukörper wie Gauben hätten, so dass sie mit geringem Montageaufwand und großflächig belegt werden könnten, erläutert er. „Jede notwendige Einblechung des Solarfeldes treibt die Kosten in die Höhe.“ Auch volkswirtschaftlich betrachtet, entstünden keine höheren Kosten, argumentiert Ernst weiter. „Wenn eine gebäudeintegrierte Anlage installiert wird, investiert der Hausbesitzer auch meist noch in die Dämmung.“ Dies bietet sich an, um den Aufwand und die Kosten zu verringern, die bei getrenntenBaumaßnahmen anfallen würden. „Mit der Dämmung spart der Immobilienbesitzer Heizenergie ein, und es findet eine Substanzverbesserung statt“, erklärt Ernst. Solche Verbesserungen an Immobilien seien erwünscht, daher habe eine BIPV-Anlage in dem Fall „volkswirtschaftlich einen positiven Effekt“.

Eintragung ins Grundbuch

Für Jens Nordmann, Geschäftsführer des Photovoltaikanbieters Nena, ist die Eintragung in das Grundbuch der Aspekt, der ihn gar nicht erst BIPV-Anlagen anbieten lässt. Nach der strengen technischen Definition gilt eine Photovoltaikanlage nur dann als gebäudeintegriert, wenn sie ein fester Bestandteil des Gebäudes ist und neben der Solarstromerzeugung noch eine weitere Funktion in derGebäudehülle hat. Das heißt, die Anlage kann nicht entfernt werden, ohne dass die Gebäudehülle damit eine wichtige Funktion verliert.

Ein Handicap kann die erforderliche Eintragung ins Grundbuch bei der Finanzierung einer BIPV-Anlage sein. Denn üblicherweise wollen Banken ihre Darlehen mit der Photovoltaikanlage absichern. Kommt es zum Zahlungsausfall des Kreditnehmers und die Bank will an die Photovoltaikanlage heran, so müsste sie hierfür die Gebäudehülle beschädigen. Aus dem Grund wird sie sich mit der Finanzierung einer BIPV-Anlage schwerer tun als mit der einer einfach abzumontierenden Aufdachanlage. „Wenn der Kunde 100 Prozent Eigenkapital hat, ist es kein Problem“, sagt Nordmann. Doch in den meisten Fällen werden Photovoltaikanlagen mit Krediten teilfinanziert, wenn sie nicht sogar zu 100 Prozent mit Fremdkapital finanziert werden. Dass die Eintragung ins Grundbuch von Nachteil ist, sieht auch Willi Ernst so. „Es ist ungünstig, dass es so ist. Das ist wirklich ein Hindernis“, meint auch er.

Den Kunden schwer zu vermitteln ist auch die Tatsache, dass einegebäudeintegrierte Anlage nur über 50 Jahre abgeschrieben werden kann, während für Aufdachanlagen ein Abschreibungszeitraum von 20 Jahren gilt. „Steuerrechtlich ist eine Aufdachanlage ein bewegliches Gut, und alle beweglichen Sachen sind über 20 Jahre abschreibbar“, erklärt Claudio Fischer-Zernin-Schmitt, Geschäftsführer der Installationsfirma Umweltfreundliche Haustechnik (UFH) in Göttingen. Eine Indachanlage hingegen sei ein gebäudeintegrierter Bestandteil. Man könne sie nicht mitnehmen, ohne das Dach zu beschädigen. Solche festen Bestandteile sind über 50 Jahre abzuschreiben.

Brandgefahr

Auch Fischer-Zernin-Schmitt hält sich mit dem Anbieten von BIPV-Anlagen zurück. „Die höhere Brandgefahr ist der Grund, weshalb wir keine integrierten Anlagen bauen“, sagt er. Der Photovoltaikhandwerker sieht eine Gefahr darin, dass die Anschlussdosen zu nahe an leicht brennbaren Dachmaterialien liegen. Kommt es zur Überhitzung in den Dosen und dadurch zu Lichtbögen, so könnten diese auf Dämmmaterialien oder Dachsparren überspringen und einen Brand auslösen, erklärt Fischer-Zernin-Schmitt seine Bedenken.

In diesen Befürchtungen bestärkt habe ihn der Brand einer Fünf-Megawatt-Anlage im Sommer 2009 in Bürstadt sowie ein Schreiben, dass der betroffene Modulhersteller BP Solar im darauffolgenden Dezember an seine Installateure versandt hatte. Die Ursachenanalyse sei wegen der starken Brandzehrung sehr schwierig gewesen, stellt Ludmilla Fuhrmann, Pressesprecherin von BP Solar, klar. Es seien Installationsfehler gefunden worden. Beim Neuaufbau wurden Module mit weiter entwickelten Anschlussdosen verwendet. Tatsächlich habe das Unternehmen ein Schreiben an seine Kunden versendet, in dem es daran erinnerte, einen notwendigen Abstand zwischen Modulen und Untergrund einzuhalten, bestätigt Fuhrmann.

Was unter „richtig installieren“ zu verstehen ist, erläutert der Modulhersteller in dem Schreiben: „Das heißt, entsprechend unserer aktuellen Installationsanweisung: ‚Jegliche defekte elektrische Verbindung in einem Gleichstromsystem mit hoher Spannung kann zu elektrischen Schlägen führen, die wiederum in der Nähe befindliches brennbaresMaterial in Brand stecken können.’ Um ein solches Brandrisiko zu vermeiden, empfehlen wir, Photovoltaikprodukte nur auf feuerfesten Materialien zu installieren. Dieser Sicherheitshinweis und diese Empfehlung stehen im Einklang mit den neuen von der International Electrotechnical Commission (IEC) und den Underwriters Laboratories (UL) herausgegebenen Industrie-Sicherheitsstandards, die für die gesamte PV-Industrie und nicht nur für die von BP Solar hergestellten PV-Produkte gelten.“

Statistisch nicht belegt

Für Fischer-Zernin-Schmitt und wahrscheinlich auch andere BP-Solar-Kundengelten BIPV-Anlagen seither als besonders brandgefährdet. Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter für den Bereich PV-Modul-Qualifizierung beim TÜV Rheinland, hält die Bedenken des Göttinger Solarhandwerkers für nicht gerechtfertigt – auch wenn die Anschlussdose wegen der hohen Spannung die Modulkomponente mit der „höchsten Gefahr“ sei, wie er einräumt. „Es gibt keine Statistik, die nahelegt, dass es eine unmittelbare Brandgefahr durch Photovoltaikanlagen gibt“, betont Althaus auch angesichts der nicht enden wollenden öffentlichen Diskussion über potenziell Feuer verursachende Solarstromanlagen. Laut einer Statistik gingen, abgesehenvon wenigen Ausnahmen, Brände meist vom Gebäude auf die Anlage über – und nicht umgekehrt.

Willi Ernst schließt sich der Meinung von Althaus an. Zwar sieht auch er die Gefahr, dass eine Anschlussdose, „wenn sie kokelt“, direkt auf die Dachlatte einwirken könne. Die grundsätzliche Gefahr einer Überhitzung sieht er aber nicht. „Alle guten Indachsysteme haben Hinterlüftungsschächte“, sagt er. Und wenn die Module zu heiß werden, seien sie schlichtweg schlecht installiert. „Eine gute und gut installierte Photovoltaikanlage stellt keinerlei Gefahr dar“, wird der Solarpionier nicht zu müde zu betonen.

Eine Frage der Montage

Stichwort Hinterlüftung: Dass diese geringer als bei Aufdachanlagen und der Ertrag deshalb niedriger sei, ist ein weiterer Einwand, den Installateure gegen die BIPV haben. Tatsache ist, mit jedem Grad steigender Temperatur sinkt die Leistung der Module. Um diesen Effekt zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren, haben die Hersteller von Indachsystemen sich Lösungen wie Hinterlüftungsschächte oder auch Modulrahmen mit Lüftungsschlitzen einfallen lassen. Zudem gibt es mittlerweile Untersuchungen von Forschungsinstituten und Herstellern zur Hinterlüftung. Das Unternehmen Roto Dach- und Solartechnologie aus dem fränkischen Bad Mergentheim beispielsweise will anhand von Messungen herausgefunden haben, dass die Ertragseinbußen bei seinem integrierten Sunroof lediglich ein bis eineinhalb Prozentgegenüber einem Aufdachsystem liegen (siehe dazu auch den Artikel „Hinterlüftung in Maßen“, photovoltaik 10/2010). Ein Investor muss sich somit entscheiden, ob ihm die höhere Ästhetik einer Indachanlage eine kleine Ertragseinbuße wert ist.

Eine Entscheidung, die der Handwerker selbst treffen muss, betrifft die Frage, in welchem Umfang er Gewährleistungsrisiken übernehmen will. Wird eine Photovoltaikanlage in die Gebäudehülle integriert, so sind in der Regel mehrere Gewerke daran beteiligt. Das können zum Beispiel ein Zimmerer, ein Dachdecker und ein Elektriker sein. „Wer das Gewährleistungsrisiko trägt, hängt vom Inhalt des Auftrags ab“, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Ulrik Gollob.

Undichte Dächer

Der Anlagenkäufer habe zwei Möglichkeiten, einen Auftrag zu erteilen. „Entweder vergibt er seinen Auftrag an einen Generalunternehmer. Dann trägt dieser das Gesamtgewährleistungsrisiko.“ Das heißt, der Generalunternehmer haftet für fehlerhafte Arbeit der von ihm beauftragten Subunternehmer, ob dies nun Montagetrupps, Dachdecker oder Elektrohandwerker sind. „Oder der Käufer vergibt alle Aufträge einzeln, dann muss er sich im Gewährleistungsfall mit jedem einzelnen Lieferanten und Handwerker auseinandersetzen. Das kann mühsam sein“, erklärt Gollob weiter.

Für den zukünftigen Solarstromerzeuger sei es sinnvoller, von einer Firma die Gesamtanlage zu kaufen, sagt der Anwalt, der immer häufiger Klienten aus derPhotovoltaikbranche vertritt. Diese Firma als Generalunternehmer müsse das unternehmerische Risiko allein tragen. Sie könne allerdings prüfen, welche Schäden aus mangelhafter Leistung von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Neuer Vorstoß

Bleibt noch die Sorge, die Handwerker und Hausbesitzer angesichts integrierter Anlagen verbindet: Viele befürchten, dass das Dach dadurch undicht werden könnte. Hierfür wiederum hat Daniel Erbert, Vertriebsleiter International Solar bei Roto Dach- und Solartechnologie, kein Verständnis. Das Unternehmen, das seit dem Jahr 2000 Photovoltaik-Indachanlagen anbietet, habe die Expertise aus dem Wohndachbau auf die Solartechnologie übertragen. In vielen Jahrzehnten habe Roto bewiesen, dass der Einbau von Fenstern möglich ist, ohne dass Wasser in das Dach dringt. Gleiches gelte für fachgerecht montierte Solaranlagen. Wichtig ist jedoch, dass ein Installateur sich mit dem Indachsystem gut auskennt. „Ein gestandener Handwerker sagt, das muss ich auch können“, meint Willi Ernst. Um Sicherheit mit der Indachmontage zu gewinnen, sollte er sich für ein System entscheiden und die entsprechenden Schulungen bei dem Hersteller besuchen, empfiehlt er.

Willi Ernst glaubt, dass der deutsche Markt für Gebäudeintegration ohne eine höhere Vergütung nicht nennenswert wachsen wird. „Es muss einen deutlichen Anreiz geben, der so viel Symbolkraft hat, dass es wirkt“, plädiert er. Deshalbhat Ernst zusammen mit dem Bundesverband Bausysteme einen erneuten Vorstoß unternommen, um einen Bonus für gebäudeintegrierte Anlagen in der EEG-Novelle zu erwirken. Bereits im vergangenen Jahr formulierte die Fachgruppe „Bauwerkintegrierte Photovoltaik“ des BV Bausysteme ein Schreiben an die Regierungsmitglieder, in dem sie die Vorzüge von gebäudeintegrierten Anlagen erläuterte und appellierte, sie besser als Aufdachanlagen zu vergüten (siehe Artikel „Lobbying für Gebäudeintegration“, photovoltaik 07/2010). Willi Ernst ist Mitglied dieses Arbeitskreises und zusammen mit Heinz Hullmann, Architekt und Professor an der Leibniz Universität Hannover, die treibende Kraft in der Lobbyarbeit für die BIPV.

Impuls aus Rheinland-Pfalz

Nachdem Mitte Mai bekannt wird, dass die Bundesregierung noch im Juni „Nägel mit Köpfen“ machen will, wie Ernst es nennt, formulierte die Fachgruppe mit Hilfe von Thorsten Müller, Jurist und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg, einen „Vorschlag für eine Vergütungsregelung für bauwerkintegrierte Photovoltaik-Anlagen im EEG“. Am 20. Mai schickte sie diesen Entwurf an die Abgeordneten.

Die Autoren fordern darin eine zehnprozentige Vergütungserhöhung für dachintegrierte Anlagen und 30 Prozent mehr für Fassadenanlagen. Letzteres begründet der Bundesverband mit der um 30 Prozent niedrigeren Einstrahlung bei Photovoltaikanlagen an Außenwänden. Besonderes Augenmerk liegt bei dem Vorschlag auf der Dachintegration, schreibt der BV Bausysteme und begründet dies wie folgt: „Diese ist erstens das Segment mit dem bei Weitem größten Volumen und damit auch mittelfristig stärkstem Kostensenkungspotenzial, zweitens sind hier die regionalen und nationalen Baustandards am ausgeprägtesten und ermöglichen somit eine gewisse Schutzwirkung vor auswärtigen Marktteilnehmern.“ In der Ende Juni vom Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle ist der Passus zur Gebäudeintegration allerdings nicht zu finden.

Den letzten Versuch, eine erhöhte Förderung durchzusetzen, startet kurz zuvor noch Rheinland-Pfalz mit einem Antrag an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Die Abgeordneten fordern bei gebäudeintegrierten Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung eine erhöhte Einspeisevergütung um jeweils zwei Cent je Kilowattstunde. „Das entspricht in etwa dem, was wir vorgeschlagen haben“, sagte Ernst. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag allerdings ab. Willi ErnstsHoffnungen erfüllen sich also nicht. Den Installateuren landauf, landab scheint die Frage, ob die Gebäudeintegration höher vergütet werden soll oder nicht, eher gleichgültig zu sein. Sie bangen vielmehr um den Aufdachmarkt, mit dem sie in den vergangenen Jahren ihren Umsatz machten. Ändern könnte sich dies wohl in der Tat nur durch einen attraktiven Bonus. Oder indem immer mehr Handwerker erkennen, dass sie sich in einem schwieriger werdenden Markt als BIPV-Experten von ihren Mitbewerbern abheben können.

Ina Röpcke

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