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Grauzone Flachdach

Martin Birkner hat – so sagt er – viel Elend gesehen in den letzten Monaten. Aufgerissene Dachbahnen, auf dem Dach verschobene Montagegestelle, brüchige Dichtungsbahnen, eingedrückte und durchfeuchtete Dämmschichten, bis hin zu „abgesoffenen“ Dächern, bei denen sich die Dämmung bereits komplett mit Wasser vollgesogen hatte. „Wir werden gerufen, wenn Dächer zu sanieren sind, die durch Photovoltaikinstallationen beschädigt wurden“, sagt Birkner. Beim Bedachungsunternehmen Schweiger in Gräfelfing bei München ist er zuständig für Marketing und Vertrieb eines eigenen Photovoltaikmontagesystems.

Während zahlreicher Dachbegehungen habe er festgestellt, so führt er aus, dass nicht jeder Projektierer vor der Installation einer Photovoltaikanlage optimale Voraussetzungen auf dem Dach schafft. Zeitdruck, Unwissenheit oder auch Ignoranz führen dazu, dass Solaranlagen bisweilen sogar auf Dächern gebaut werden, die dichtungstechnisch kurz vor dem Verfallsdatum stehen.

Harter Tobak von jemandem, der Systeme mit Dachdurchdringung verkauft und gegen die ballastarm aufgestellten Systeme argumentiert, die ihm Konkurrenz machen.

Im letzten Jahr wurden in Deutschland durch den Solarboom sehr viele Anlagenauf den großen Flachdächern der Lagerhallen und Produktionsstätten von Gewerbe- und Industriebetrieben installiert. Viele davon stehen als sogenannte ballastarme Montagesysteme lose oder nur leicht beschwert auf den meist als Leichtdachkonstruktion ausgeführten Hallendächern. Allein das Eigengewicht und der Verbund der Module und Modulreihen untereinander halten die Systeme auf dem Dach. Als aerodynamisch optimiert gelten sie, wenn die Produktentwickler die Form so gewählt haben, dass die Kraft des Windes die Module zusätzlich auf die Dachhaut presst, anstatt sie abheben zu lassen. Im Prinzip ist die Idee gut, denn dadurch können auch Dächer mit niedrigen Lastreserven zu Solarkraftwerken erweitert werden. Außerdem müssen die Installateure keine zusätzlichen Löcher in die empfindliche Dachhaut bohren. Voraussetzung ist allerdings, dass Anlage und Dach sehr gut aufeinander abgestimmt sind.

Haftung unklar

Die Kehrseite der Medaille: eine unklare Situation, was die Haftung für eventuelle Schäden an der Dachhaut betrifft. Denn rechtlich befindet sich der Anlagenplaner hier in einer Grauzone. Sowohl in den Vorschriften der Deutschen Industrienorm (DIN) als auch in den Dachdeckerrichtlinien werden Solarinstallationen auf Flachdächern nicht explizit erwähnt. Die Montagegestelle werden dennoch direkt auf der empfindlichen Dachhaut abgestellt und können darauf verrutschen, wenn die Anlage nicht perfekt ausgelegt ist. In den beiden Regelwerken finden sich Hinweise darauf, dass solche Solarinstallationen gegen die Normen verstoßen können. So darf laut DIN 18195 der Abdichtung „keine Übertragung von Kräften parallel zur Abdichtungsebene zugewiesen werden, die sich schädigend auf sie auswirken können“. Auch wenn diese DIN nicht direkt auf Industriedächer anwendbar ist – sie gilt speziell für Bauwerksabdichtungen bei Verkehrsflächen wie Balkonen und Dachterrassen –, so scheint die Regelung dennoch berechtigt. Die Dachdeckerrichtlinien wiederum fordern für Aufbauten einen Mindestabstand zur Dachhaut von einem halben Meter. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Dachfolie für Wartungszwecke jederzeit zugänglich ist.

Beide Forderungen werden von den allermeisten ballastarmen Montagesystemen nicht erfüllt. Denn diese arbeiten bewusst mit den eingeleiteten Horizontalkräften. Mit Hilfe eines im Windkanal ermittelten Reibbeiwerts errechnet sich der Widerstand, den die Dachhaut dem System entgegensetzt, so dass die Module auf dem Dach auch mit wenig Ballast nicht verrutschen. Um dem Wind so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten, werden die Module flach geneigt und mit geringem Abstand zur Dachhaut installiert. Die Frage ist, ab wann die eingeleiteten Horizontalkräfte sich schädigend auswirken. „Das kann man nicht pauschal beantworten“, sagt Martin Meyer, Leiter der Anwendungstechnik beim Dachmaterialhersteller FDT in Mannheim. „Um das zu beurteilen, muss man die Dachfolie und das Montagegestell genau kennen.“

Kompliziertes Flachdach

Dabei muss man bedenken, dass das Flachdach zu den am meisten beanspruchten Teilen eines Gebäudes gehört – auch ohne Solaranlage. Die ungeschützten Folien sind allen Wetterereignissen direkt ausgesetzt. Sie müssen übers Jahr betrachtet Temperaturschwankungen von plus 60 bis minus 20 Grad aushalten. Eine Untersuchung der Stadt Zürich an über 300 Flachdächern im Jahr 2007 hat ergeben, dass Undichtigkeiten bereits in den ersten fünf Jahren auftreten können. Schwachpunkte sind Dachdurchbrüche wie Lichtkuppeln oder andere Aufbauten sowie das Verspröden der Dachhaut. Das betrifft in besonderem Maße Dachabdichtungsbahnen aus Bitumen und PVC. Die Schäden treten in heißen Sommermonaten oder bei strengem Frost auf. Mit zunehmender Kälte verlieren die Materialien ihre Elastizität und können eventuell brechen. „Allein nach diesem sehr kalten Winter habe ich einige Bilder von Photovoltaikanlagen auf 20-jährigen homogenen PVC-Bahnen bekommen“, sagt Martin Meyer. „Bei einem knackigen Winter ohne Schnee können bestimmte Dachbahnen platzen – das ist dann ein Scherbenhaufen auf dem Dach.“ Hersteller von Kunststoff-Dachdichtungsbahnen wie FDT und Sika empfehlen deshalb besonders robuste, weichmacherfreie Materialien, wenn es an die Vorbereitung eines Flachdaches für die Photovoltaikinstallation geht. FDT setzt auf Polyisobutylen, kurz PIB genannt. Die Bahnen sind anderthalb Millimeter dick und werden mit heißluftverschweißten Nähten montiert. Auf der Unterseite befindet sich ein Kunststoffvlies. PVC-Bahnen als Untergrund für Photovoltaikanlagen würde FDT seinen Kunden nicht anbieten. Sika empfiehlt flexibles Polyolefin (FPO) mit einer Stärke von mindestens zwei Millimetern, ebenfalls mit einer Unterseite aus Vlies. Der Haken sind die Mehrkosten, die der Bauherr für das hochwertige Material erst einmal aufbringen muss.

Kommt es tatsächlich zum Schaden am Dach, ist der Schuldige manchmal gar nicht so einfach auszumachen. „Das ist immer wieder ein Streitpunkt“, sagt Wolfgang Schröder, Sachverständiger für Bauschäden und Photovoltaikanlagen aus Giebelstadt bei Würzburg. Schröder hat bereits einige Auseinandersetzungen um Photovoltaikkonstruktionen begleitet. Je nach Blickwinkel stellen die streitenden Parteien die Sachlage unterschiedlich dar. Der Dacheigentümer behauptet, der Installateur sei schuld, das Dach sei vor der Installation der Photovoltaikanlage dicht gewesen. Der Installateur widerspricht: Das Flachdach sei eine problematische Konstruktion an sich. Undichtigkeiten tretenhäufig auf, das habe nichts mit der Solaranlage zu tun. „Es ist schwierig, einen Schaden von der Beweislage her immer richtig einzuordnen“, weiß Schröder aus Erfahrung.

Wenn im Randbereich eine Naht aufgeht, könne es sich um Altersschäden handeln oder aber um Spannungen, die durch eine Photovoltaikinstallation hervorgerufen wurden. Und wenn die Installateure unvorsichtig arbeiten, kann die Dachhaut schon während der Bauarbeiten stark belastet werden. Am Ende hat häufig der Dachbesitzer das Nachsehen, denn sein Gebäude ist beschädigt. Und solange der Schuldige nicht ausgemacht ist, muss er auf Schadensersatz warten oder selber in Vorleistung gehen. Martin Birkner von Schweiger Bedachungen kennt solche Fälle. „Das sind so Sachen, wo der Eigentümer sich kurz vor dem Herzinfarkt befindet, weil er seit zwei Jahren vor Gericht steht.“ Angesichts der aufgeplatzten Dachbahnen unter Photovoltaikgestellen stellt sich die Frage, ob der Bauherr im Vorfeld umfassend und richtig beraten worden ist. „Hier besteht ein ähnliches Dilemma wie in der Finanzwelt, wenn es um den Verkauf von Wertpapieren geht“, sagt Martin Meyer von FDT. „Wurde auf alle Risiken ausreichend hingewiesen?“

Beratung durch Installateur

Vor der Montage sei dem Installateur geraten, die Qualität der Dachkonstruktion und -eindeckung genauestens zu prüfen. Falls er selbst kein Dachdecker ist, sollte er unbedingt einen solchen zu Rate ziehen, um seine Kunden kompetent beraten zu können. Andererseits stehe auch der Gebäude- und Dachbesitzer in der Pflicht, meint Stephan Kreul vom Montagesystemanbieter Abakus Solar aus Gelsenkirchen. „Man kann nicht vom Installateur verlangen, auf grundlegende Tatsachen immer gesondert hinzuweisen“, sagt Kreul. Häufig seien die Dächer alt, auf denen montiert wird. Der Bauherr kenne sein Dach und die Zyklen der notwendigen Reparaturen oder Dachhauterneuerung. Er sollte selbst wissen, dass er bei einem Bitumendach im Laufe von 20 Jahren die Photovoltaikanlage für eine Dachsanierung mindestens einmal abbauen muss.

Für die Sicherheit spielt auch die Festigkeit des Dämmmaterials eine große Rolle. Ist die Dämmschicht zu weich, wie es zum Beispiel bei Mineralwolle der Fall sein kann, wird sie durch das Gewicht der Modulkonstruktion mit der Zeit eingedrückt. Es entstehen Senken, in denen sich Pfützen und Algen bilden können – das ist schlecht für die Dachhaut. Außerdem gerät die Folie durch das Verziehen unter Spannung.

Rechtlich betrachtet stehen Dachdecker und Photovoltaikinstallateure in der Gewährleistung für das, was sie handwerklich erstellt haben, und für das Material, das sie dem Kunden geliefert haben. Die Gewährleistung für Photovoltaikinstallationen beträgt in der Regel jedoch nur zwei Jahre, für die Dacheindeckung maximal fünf. Was aber ist, wenn nach wenigen Jahren Wasser ins Dach eintritt? „Falls der Solarteur schriftlich festgelegt hat, dass er mit der Beurteilung des Daches nichts zu tun hatte, dann kann es sein, dass er aus der Pflicht raus ist“, meint Martin Meyer. Fraglichbleibt, ob ein solches Verhalten korrekt ist. Eine Solarinstallation wird mindestens 20 Jahre lang auf dem Dach stehen. Das ist eine lange Zeit. Die damit zusammenhängenden Entscheidungen sollten daher mit Bedacht getroffen werden. Ralf Haselhuhn, Gutachter bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, glaubt an den mündigen Bauherrn. „An seiner Stelle würde ich den Installateur löchern, was die Einhaltung der Bauregeln betrifft“, sagt Haselhuhn. „Und ihn dazu bringen, dass er bei den Dachbahnenherstellern und Montagesystemherstellern Nachweise dafür einholt, dass die Dachbahn durch die realisierte Montagelösung nicht ihre Dichtigkeit einbüßt.“ Der Photovoltaik-Sachverständige Wolfgang Schröder plädiert dafür, den Planungs- und Bauprozess durch einen unabhängigen Gutachter prüfen und abnehmen zu lassen. „Zumindest vor Ablauf der Gewährleistung sollte man die Konstruktion kontrollieren lassen.“

Kritische Horizontalkräfte

Einige Hersteller von Dachabdichtungsbahnen geben zusätzlich zur Gewährleistung eine Garantie für die Dichtigkeit ihrer Dachhaut über einen längeren Zeitraum. Doch schaut man sich die Vereinbarungen genauer an, so geht es dabei meist nur um materialbedingte Schäden. Mängel, die bei der Verarbeitung auf dem Dach entstehen, oder dadurch, dass sich lose aufgestellte Montagegestelle auf der Folie bewegt haben, sind davon ausgenommen. „Wenn wir Dachbahnenhersteller explizit auf das Einleiten von Horizontalkräften ansprechen, dann lehnen sie die Gewährleistung immer ab“, sagt Martin Birkner. „Von allen bisher angefragten Dachbahnenherstellern haben wir die schriftliche Stellungnahme erhalten, dass Schäden aus zusätzlicher horizontaler Lasteintragung, welche der Dachbahn ursprünglich nicht zugeordnet werden konnten, von der Materialgarantie des Herstellers nicht abgedeckt sind.“ Was die Befestigung von Montagegestellen mit an der Dachhaut verschweißten Laschen anbelangt, so geben die im Industrieverband Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen (DUD) zusammengeschlossenen Dachfolienhersteller zu Protokoll, dass ihre Garantien auf die Dichtigkeit der Folien in diesem Fall erlöschen. Hierbei handele es sich um Sonderlösungen, die gezielt nachgewiesen werden müssen. Und genau das ist auch sinnvoll.

Am besten klappt das, wenn Profis aus beiden Bereichen eng zusammenarbeiten. Für die Kooperation zwischen Produzenten von Dachabdichtungen und Montagesystemherstellern für Photovoltaikinstallationen gibt es schon einige Beispiele. Sika machte den Anfang mit Sunova und FDT setzt auf das ballastarme Schücosystem. Denn das Thema Photovoltaik eröffnet den Dachfolienherstellern einen neuen Absatzmarkt.

Freigegebene Systeme

Das MSE 100 Ost-West von Schüco darf auf FDT-Dächern verbaut werden, ohne dass die Garantien auf die Dichtigkeit dadurch gefährdet sind. „Das System ist geeignet und passt“, sagt Martin Meyer von FDT. Dafür haben die Techniker die Konstruktion genau unter die Lupe genommen. Gleichzeitig bekommt der Dachbahnenhersteller laufend Anfragen anderer Montagesystemproduzenten wegen der Freigabe aller möglichen Konstruktionen auf seinen Dachbahnen. „Wir können all diese Systeme gar nicht umfassend beurteilen“, gibt Meyer zu bedenken. „Und wollen das auch gar nicht, denn mit der Freigabe ist rechtlich immer auch eine gewisse Beratungshaftung verbunden.“ Die auf Herz und Nieren geprüfte Zusammenarbeit mit einem Montagesystemhersteller scheint für ihn der bessere Weg zu sein. Der Kunde ist auf jeden Fall dann auf der sicheren Seite, wenn die neue Dachbahn und das Photovoltaikmontagesystem vom gleichen Anbieter kommen und als Komplettsystem angeboten werden. Bis jetzt trifft das allerdings nur auf wenige Produkte am Markt zu.

Bei den Montagesystemen von Sunova handelt es sich im Prinzip genau um den Fall, den der Verband Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen haftungstechnisch ausschließt. Für deren Befestigung werden Manschetten auf der Dachhaut verschweißt. „Wir haben die offizielle Stellungnahme des DUD ebenfalls unterschrieben“, sagt Tobias König, Marketingleiter der Bedachungssparte bei Sika. „Bei Sunova machen wir eine Ausnahme.“ Die Alterungsprozesse der eigenen FPO-Folien kennt König gut, da passiere nichts mehr. Wichtiger sei es, dass die Aluminiumbauteile des Montagesystems sich bewegen können, ohne dass dadurch Spannungen entstehen,und dass keine Metallkanten direkt auf der Dachfolie aufliegen. „Durch eine Sondervereinbarung mit Sunova schließen wir die DIN aus“, sagt Tobias König. Doch genauso wie FDT kann und möchte Sika seine Dachfolien nicht grundsätzlich für die Photovoltaikinstallationen aller Hersteller freigeben.

Es mag ungerecht gegenüber den übrigen Produzenten sein, dass die Dachbahnenhersteller sich zunächst auf bestimmte Systeme festlegen, obwohl andere ähnliche Eigenschaften haben; es lässt sich aber nicht verhindern.

Was den geringen Abstand zur Dachhaut betrifft, so distanziert sich König in diesem Punkt übrigens von den Dachdeckerrichtlinien. „Von den 50 Zentimetern halte ich nichts.“ Es gebe keinen erkennbaren Grund, wieso Wartungsarbeiten dadurch einfacher sein sollen. Im Gegenteil, es gebe sogar positive Aspekte: Dachparallele Anlagen schützten die Dachfolie und verbesserten deren Lagesicherheit. Voraussetzung sei, dass ein System wieder lösbar ist. Wie sich die Situation finanziell darstellt, wenn Teile der Anlage zeitweise rückgebaut werden müssen, ist eine Frage, die sich der Bauherr durchaus schon in der Planungsphase stellen sollte.

Das Thema Flachdach ist eine komplexe und durchaus heikle Angelegenheit mit zahlreichen potenziellen Fehlerquellen. „Man muss viel mehr Aspekte der Risikobewertung betrachten, als es momentan der Fall ist“, sagt Martin Birkner von Schweiger Bedachung. Birkner sieht schon einen Sanierungsmarathon auf die Branche zukommen. Regelmäßige Dachbegehungen könnten dabei helfen, mögliche Schäden zu vermeiden – sie sind im Übrigen auch in den Dachdeckerrichtlinien festgeschrieben.

„Ich kann die Negativerfahrungen nicht bestätigen“, sagt dagegen Stephan Kreul von Abakus. „Auch wenn wir ständig mit der Thematik konfrontiert werden.“ Bei den Dachfolien erwartet Kreul eine Marktentwicklung, die ähnlich verlaufen werde wie bei den Gründächern. Erst gab es große Bedenken der Dachfolienhersteller, dann kamen erste Produkte speziell für diesen Anwendungsfall auf den Markt und nun schließlich bieten alle Hersteller geeignete Folien an. „Sobald ein Folienhersteller seine Produkte für die Photovoltaik allgemein freigibt, werden die anderen nachziehen.“

Anja Riedel

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