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Dialog

Kompass durch das neue EEG

Vorsatz: Mit dem 1. August ist das neue EEG in Kraft getreten. Damit verändern sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in mehrfacher Hinsicht. Da gibt es im Moment einen hohen Informationsbedarf in der Branche.

Körnig: Das neue EEG wirft verständlicherweise viele Fragen auf. Unsere Fachleute haben in regem Austausch mit der Politik und mit fachjuristischer Unterstützung ein Merkblatt erstellt, das einen ersten Überblick über die relevanten Änderungen bietet und die häufigsten Fragen beantwortet, zu finden auf unserer Website. Darüber hinaus informieren wir die Branche in Seminaren und aktualisierten Leitfäden darüber, wie sich die neuen Anforderungen beispielsweise auf die Erschließung neuer Geschäftsmodelle auswirken.

Vorsatz: Ein verändertes Gesetz bedeutet ja immer, dass es Neues gibt, aber auch Altes, das weiterhin gilt. Als Planer und Installateur genauso wie als Endkunde will ich gern schnell und übersichtlich erfahren, was sich wirklich geändert hat und was ich unbedingt beachten muss.

Körnig: Für alle Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, ändert sich nichts, für sie gilt Bestandsschutz. Aber für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb gehen, ändern sich die Rahmenbedingungen teilweise erheblich. So wird bei größeren Anlagen die feste Einspeisevergütung schrittweise durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzt und das Marktintegrationsmodell gestrichen. Außerdem wird auf selbst verbrauchten Solarstrom die EEG-Umlage erhoben, die bis 2017 auf 40 Prozent der dann gültigen EEG-Umlage ansteigen soll. Nur Neuanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt bleiben von dieser Eigenverbrauchsabgabe verschont.

Vorsatz: Die Betreiber neuer Anlagen über 500 Kilowatt müssen sich künftig einen Direktvermarkter suchen, ab 2016 sogar für Anlagen, die 100 Kilowatt überschreiten. Da kommt ziemlich viel Ungewisses auf sie zu.

Körnig: Richtig, die Direktvermarktung wird für größere Anlagenbetreiber jetzt verpflichtend. Sie benötigen einen Direktvermarkter für ihren Überschuss-Solarstrom. Statt der Einspeisevergütung erhalten Betreiber künftig neben dem Verkaufserlös eine sogenannte Marktprämie in Höhe der Differenz zwischen einer hypothetischen Einspeisevergütung und einem Durchschnittspreis an der Strombörse. Der Management-Mehraufwand wird mit 0,4 Cent pro Kilowattstunde kompensiert.

Vorsatz: Im neuen EEG gibt es kein Grünstromprivileg mehr. Mit dieser Regelung wurde vor allem die Belieferung von Mietern in Städten mit Solarstrom möglich. Mieter sind damit schlechter gestellt als Eigenheimbesitzer.

Körnig: Wir bedauern dies sehr, da die Energiewende endlich auch stärker in die Städte getragen werden sollte. Zudem liegt eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung vor. In beiden Fällen wird ja das öffentliche Netz nicht für die Solarstrom-Belieferung genutzt.

Vorsatz: Ab 2017 möchte der Gesetzgeber die Höhe der Förderung bei Neuanlagen auf der Freifläche über Ausschreibungen ermitteln. Wir sehen diese Umstellung eher kritisch. In dieser Situation müssen schnell faire und transparente Auktionskriterien her.

https://www.solarwirtschaft.de/

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