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Bundesregierung

Verteilnetzbetreiber sollenSonnensteuer kassieren

Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom soll in Zukunft der Netzbetreiber kassieren, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Zudem kann dieser die EEG-Umlage mit den Zahlungen der Einspeisevergütung verrechnen, die der Anlagenbetreiber für eingespeisten überschüssigen Solarstrom bekommt.

Außerdem kann der Netzbetreiber für die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch auch monatlich angemessene Abschläge im Voraus verlangen. Diese sind dann bis zum 15. eines jeden Kalendermonats fällig. Von dieser Regelung sind Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt ausgenommen. Ein Abschlag im Voraus wäre hier auf jeden Fall unangemessen. Dies hat die Bundesregierung mit der Änderung der Verordnung zum bundesweiten Ausgleich nach dem EEG beschlossen. Die novellierte Verordnung liegt jetzt im Bundestag, der noch zustimmen muss.

Mit den Veränderungen will Berlin den gesamten Ausgleichsmechanismus vereinfachen. „Bei Eigenversorgern ist es oftmals effizienter, wenn die EEG-Umlage durch den Netzbetreiber erhoben wird, an dessen Netz die Eigenversorgungsanlage angeschlossen ist. Dies ist in der Regel der Verteilernetzbetreiber“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. „Auch für die Anlagenbetreiber bedeutet dies eine Vereinfachung, weil sie für die Abwicklung des EEG 2014 mit dem Anschlussnetzbetreiber einen einheitlichen Ansprechpartner haben.“ Mit der Aufrechnung der EEG-Umlage gegen die Zahlungen der Einspeisevergütung sollen außerdem die erforderlichen Zahlungsströme reduziert werden.http://www.bundesregierung.de

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