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Bundesnetzagentur

Leitfaden zum Eigenverbrauch veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf für einen Leitfaden zum Eigenverbrauch von Strom veröffentlicht. Darin geht die Behörde auf die komplizierten rechtlichen Regelungen ein, in welchen Fällen und in welcher Höhe der Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage belastet wird. Der Leitfaden soll die noch offenen Fragen klären. In dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur aber lediglich ihre Auffassung zur EEG-Umlagepflicht für die Eigenversorgung dar. Er ist die Einschätzung der Behörde zu wesentlichen Praxisfragen bezüglich dieses Themas. Die Behörde stellt klar, dass es sich bei dem Leitfaden weder um eine Verwaltungsvorschrift noch um eine Norm handelt. „Der Leitfaden dient den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden“, schreiben die Autoren.

Die Bundesnetzagentur wird sich aber im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse an diesem Leitfaden orientieren, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern kommt. „Unser Leitfaden wird in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen, leisten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die im Gesetz verankerten Regelungen sind komplex, weshalb der Leitfaden sowohl den Netzbetreibern als auch den Eigenversorgern eine Orientierung gibt, welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage unter das Eigenversorgungsprivileg fallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen.“

Mit dem Leitfaden erklärt die Behörde die neuen Regelungen und greift Fragen auf. Bis zum 20. November dieses Jahres können noch Stellungnahmen eingereicht werden.

www.bundesnetzagentur.de

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