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Trianel

Verträge rechtssicher

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, hat die vom Stadtwerkeverbund Trianel entwickelten Musterverträge für Pachtdächer als unbedenklich bewertet. Dabei ging es um die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für die Pacht- und Betriebsführungsmodelle Energiedach und Energieblock. Beide Pachtmodelle sind laut Bafin demnach nicht als Finanzierungsleasing anzusehen.

Alle Stadtwerke, die Energiedach und -block anbieten, könnten nun sicher sein, dass die Verträge nicht als Finanzierungsleasing und damit als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingestuft werden, sagt Trianel-Manager Michel Nicolai. Rund 40 Stadtwerke vertreiben derzeit die beiden Contracting-Angebote.

Trianel hat gemeinsam mit der Kanzlei MPW Legal & Tax die Musterverträge durch die Bafin prüfen lassen. „Die Bafin hat am Beispiel des Energiedachs hervorgehoben, dass bei der Vertragsvorlage keine umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den jeweiligen Privathaushalt als Auftraggeber erfolgt und das Stadtwerk als Auftragnehmer zudem die Preisgefahr des Pachtzinses trägt“, erklärt Rechtsanwalt Michael Körber, Partner bei MPW Legal & Tax.

Auch liege keine leasingtypische Abbedingung der Gewährleistungspflichten des anbietenden Stadtwerks vor. Laut Bafin steht damit die Gebrauchsüberlassung gegenüber einer Finanzierungsfunktion maßgeblich im Vordergrund, betont der Anwalt.

www.trianel.de

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