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Rechtsanwälte Nümann und Siebert

Solidarfonds für den Nullverbrauch

Die Kanzlei Nümann und Siebert hat den Solidarfonds Nullverbrauch eingerichtet. Denn ein Rechtsstreit mit dem Versorger ist für einen einzelnen Kläger zu aufwendig. Solaranlagenbetreiber mit Volleinspeisung werden vom Grundversorger immer wieder aufgefordert, einen extra Vertrag abzuschließen. Mit dem Argument, bei Dunkelheit könnten Wechselrichter, die Anlagenüberwachung und andere Komponenten der Solaranlage im Stand-by-Betrieb Strom verbrauchen.

Die eventuelle Strommenge muss laut Stromversorger zwingend erfasst werden. Dabei fallen nicht nur Zählerkosten und der Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden an, sondern auch eine deftige Grundgebühr.

Schnell kommen so Rechnungsbeträge von um die 100 Euro jährlich zusammen, selbst wenn keine Kilowattstunde Strom verbraucht wird. Wer widerspricht, erhält Mahnungen und nicht selten Sperrandrohungen zum Solaranschluss.

Kaum ein Betroffener hat sich bisher gegen die Abrechnung der Null- oder minimalen Strombezüge von Solarstromanlagen gerichtlich gewehrt. Denn für jeden Einzelnen ist das Prozessrisiko angesichts der verhältnismäßig geringen Beträge zu hoch. Bereits die gesetzlich festgelegten Kosten von Anwälten und Gericht übersteigen bei wenigen Hundert Euro Streitwert schnell die strittige Forderung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann und Siebert hat deshalb hat den „Solidarfonds Nullverbrauch“ eingerichtet. Auf Grundlage des Fonds wird über den Umgang mit Forderungen, der Zurückweisung der Sperrungen und das Verhalten bei Mahnbescheiden informiert und zudem eine Hotline angeboten.

Außerdem will die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausgewählten Fall die Vertretung in einem Musterverfahren übernehmen, auf dessen Ergebnis sich alle Beteiligten berufen können. Wer mitmachen möchte, muss einen Einzelbeitrag von 90,29 Euro beisteuern. Die Einzelbeträge will die Kanzlei Nümann erst dann einziehen, wenn der Solidarfonds mit mindestens 100 Beteiligten zustande kommt.

www.nuemann-siebert.com

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