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Dialog

EEG und KWK-Gesetz harmonisieren!

Schwarzburger: Blockheizkraftwerke sind eine feine Sache, vor allem im Tandem mit der Photovoltaik. Damit ist echte Autarkie in der Gebäudeversorgung mit Strom und Wärme möglich.

Tappeser: Das ist eine sinnvolle Kombination, ohne Frage. Wenn man einen Stromspeicher einbaut, kann sich ein geeignetes Gebäude komplett versorgen, ohne Stromleitung vom Netz. Auch nutzt ein BHKW den kostbaren Brennstoff Erdgas viel besser aus als eine Gastherme.

Schwarzburger: Autarkie ist bei den Kunden gefragt. Immer mehr Privatkunden und Unternehmer wollen vom Stromnetz unabhängig werden.

Tappeser: Wir haben eine solche Kombination bei einem Kunden in unserer Region gebaut. Das ist ein Handwerksbetrieb mit Lagerhallen, Büros, Wohnhaus und Prozesswärme, um lackierte Holzteile zu trocknen. Verbaut wurde ein Dachs von Senertec sowie ein Symo und ein Symo Hybrid von Fronius, mit der Hochvoltbatterie von Fronius gekoppelt. Für den Sommerstrom laufen zehn Kilowatt Photovoltaik auf dem Dach. BHKW und Photovoltaik beladen gemeinsam die Batterie.

Schwarzburger: Wunderbare Sache, warum haben Sie nicht mehr gebaut?

Tappeser: Weil wir es gar nicht bauen dürften. BHKW und Photovoltaik werden steuerrechtlich und bei der Abrechnung durch den Energieversorger grundverschieden behandelt. Das wurde uns und unserem Netzbetreiber erst klar, als wir die Anlage installiert hatten. KWK-Strom wird vergütet, auch bei Eigenverbrauch. Solarstrom hingegen muss versteuert werden. Fließen beide Ströme in der Speicherbatterie zusammen, kriegen Sie das buchhalterisch nicht mehr auseinander.

Schwarzburger: Vielleicht kann man das durch zusätzliche Zähler lösen.

Tappeser: Bis zum Stromspeicher, ja. Aber aus dem Speicher entnommener Strom für den Eigenverbrauch lässt sich kaum genau zuordnen. Da liegt der Hase im Pfeffer. Die Abrechnung des Energieversorgers umfasst 19 Seiten, um die bilanziellen Anforderungen aus EEG und KWK-Gesetz zu erfüllen.

Schwarzburger: Also sollte man die anstehende EEG-Novelle nutzen, um die Spielregeln anzugleichen. Das KWK-Gesetz ist ja wohl durch. Ist doch mal eine schöne Aufgabe für den BSW-Solar. Im Grunde genommen hapert die Sache – wieder einmal – an bürokratischem Unsinn.

Tappeser: Genau. Wir mussten schon mehrere Kundenanfragen ablehnen, weil wir eine solche Konfiguration beim Netzbetreiber nicht mehr durchkriegen. Der Aufwand für die Abrechnung ist viel zu hoch. Das ist superschade, wenn wir diese Möglichkeit verlieren.

Schwarzburger: Bleibt der Ausweg, mit zwei kleineren Batteriespeichern zu bauen. Einer für die Photovoltaik, vorzugsweise DC-geführt, und einer für das BHKW, AC-gekoppelt. Bilanziell wäre man aus dem Schneider.

Tappeser: Diese Idee kam auch schon von einem Kunden mit einem bestehenden Mikro-BHKW (Sterling). Eine Lösung mit zwei Speichern ist jedoch unwirtschaftlich, weil beide Speichersysteme jeweils nur ein halbes Jahr ausgelastet sind, und dann genau antizyklisch. Das ist energetisch unsinnig. Aber dazu treibt uns die aktuelle Gesetzgebung. Das kann ich aber aus wirtschaftlichen Gründen keinem Kunden wirklich empfehlen.

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