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Bundeswirtschaftsministerium

Förderregeln für Speicher beschlossen

Die Bundesregierung hat die Regelungen für das neue Förderprogramm für Energiespeicher bekannt gegeben. Die neue Förderung startete zum 1. März 2016. Berlin fördert den Bau von Solarstromspeichern mit einem Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro bis Ende 2018. Die Betreiber von Speichern, die in eine Solaranlage integriert sind, bekommen die Förderung als Tilgungszuschuss in Höhe von 500 Euro pro Kilowatt installierter Solarstromleistung von der KfW.

Der Zuschuss ist derzeit auf 25 Prozent der Investitionskosten gedeckelt. Dieser Anteil sinkt bis Ende 2018 sukzessive auf zehn Prozent. Die Leistung der Solarstromanlage darf dabei 30 Kilowatt nicht übersteigen. Die mit dem Speicher gekoppelte Solaranlage darf über ihre gesamte Lebensdauer nur 50 Prozent der installierten Nennleistung ins Netz einspeisen.

www.bmwi.de

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