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Bundesrat

Nachbesserungen bei EEG-Novelle gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für die EEG-Novelle nachzubessern. Dabei geht es vor allem um den Eigenverbrauch und Sonderregelungen bei den Ausschreibungen. Vergünstigungen für die kleinen Akteure bei den Ausschreibungen sollen auf alle Technologien angewandt werden. Bisher können Bürgerenergiegenossenschaften nur zu besseren Konditionen an den Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie mit einer Windkraftanlage ins Rennen gehen. Bürgersolarprojekte müssen mit den großen Bietern konkurrieren.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass sich Energiegenossenschaften an Ausschreibungen beteiligen, ohne dass sie ein Preisgebot abgeben müssen. Sie bekommen so garantiert, dass ihre Projekte eine Marktprämie gewinnen. Die Höhe dieser Marktprämie wird sich dann am höchsten Gebot orientieren, das einen Zuschlag bekommen hat. Auf diese Weise könne das Engagement der Bürger bei der Energiewende aufrecht erhalten werden. Denn die bisher vorgesehenen Sonderregelungen werden nicht ausreichen.

Zudem sollten die engen Grenzen für die lokale Verankerung eines Bürgerprojekts ausgeweitet werden. Statt die Kreisgrenze als Kriterium zu nehmen, wie es die Bundesregierung vorschlägt, sollte ein vorher definierter Umkreis als Grenze dienen. Dieser kann auch über die Grenze eines Landkreises hinausgehen. Die Sonderregelungen sollten außerdem nicht nur für Energiegenossenschaften, sondern auch für kommunale Projekte gelten.

Heftige Kritik kommt bezüglich des Eigenverbrauchs auf. Für die Ländervertreter ist es unverständlich, wieso der industrielle Eigenverbrauch aus fossiler Energieerzeugung nur mit 15 Prozent der EEG-Umlage belegt wird, während der selbst genutzte Solarstrom mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent der EEG-Umlage belastet wird. Sie fordern, die Belastung grundsätzlich auf 15 Prozent der aktuellen EEG-Umlage zu begrenzen.

www.bundesrat.de

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