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Bundesverband Energiespeicher

EEG verhindert gemischte Betreibermodelle

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) kritisiert, dass mit der EEG-Novelle gemischte Betriebsmodelle für Speicher nicht ermöglicht werden. Nutzt der Betreiber eines Speichersystems den Strom nicht nur zur Einspeisung ins Netz oder zum reinen Eigenverbrauch, sondern für beide Varianten, muss er für den kompletten Strom EEG-Umlage bezahlen, obwohl nur der selbst verbrauchte Teil umlagepflichtig wäre. In Paragraf 61a schreibt das neue EEG aber vor, dass bei einem gemischten Betreibermodell auch für den eingespeisten Strom EEG-Umlage zu zahlen ist.

Das Ergebnis dieser verpassten Klarstellung ist, dass solche Betriebsmodelle noch für einen längeren Zeitraum unwirtschaftlich bleiben und die gemischt genutzten Speicher ihren Systemnutzen nicht einbringen können, kritisiert der BVES.

Technisch ist es längst möglich, über geeignete Zählersysteme den Strom zu ermitteln, der umlagepflichtig wäre, und diese Strommenge trennscharf von derjenigen abzugrenzen, die ins Netz eingespeist wird.

Das betrifft weniger die Hauseigentümer, die für ihren Eigenstromverbrauch in der Regel ohnehin keine EEG-Umlage bezahlen, weil die Generatoren weniger als zehn Kilowatt leisten. Vielmehr wird der wirtschaftliche Betrieb von Schwarm- oder Quartierspeichern erschwert.

www.bves.de

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