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Bundesnetzagentur

Leitfaden zur Eigenversorgung

Wer Strom im privaten Haus oder im Industriebetrieb selbst erzeugt und verbraucht, muss dafür grundsätzlich die EEG-Umlage entrichten. Zahlreiche Sondertatbestände führen aber dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen.

Um dem Anlagenbetreiber durch diesen Dschungel der gesetzlichen Regelungen zu helfen, hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden für den Eigenverbrauch von Solarstrom veröffentlicht. Er gibt das Grundverständnis der Behörde über den gesetzlichen Rahmen für die Eigenversorgung wieder.

Aufgrund einer Vielzahl von Praxisfragen zu den Regelungen für die EEG-Umlage veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Oktober 2015 zunächst einen Entwurf für den Leitfaden. Nun liegt die endgültige Fassung auf dem Tisch. Unternehmen, Bürger und Verbände haben in mehr als 60 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Überarbeitung des Entwurfs beigetragen. Der Leitfaden enthält gegenüber dem Entwurf nun zahlreiche Konkretisierungen und greift zusätzliche Fragen aus der Praxis auf, die sich in der Konsultation ergeben haben. Seit August 2014 gilt, dass die EEG-Umlage auf den gesamten Stromverbrauch zu entrichten ist.

www.bundesnetzagentur.de

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