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Italien

Modultausch geregelt

Die für die Abwicklung der Solarstromförderung in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) hat die Regelungen für den Tausch von defekten Anlagenkomponenten veröffentlicht. Das teilt das auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisierte Beratungsunternehmen New Energy Projects in München mit.

Ein zentraler Punkt des Dekrets ist die Möglichkeit, die Leistung der Anlage durch den Tausch von Modulen zu erhöhen. Bei einer Generatorleistung von bis zu 20 Kilowatt darf diese durch den Austausch defekter Module um bis zu fünf Prozent steigen. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Kilowatt ist die Leistungssteigerung auf ein Prozent begrenzt. Dabei muss der Anlagenbetreiber darauf achten, dass die neuen Module den Regelungen des Conto Energia 5 entsprechen. Das gilt vor allem für die zu diesem Zeitpunkt vorgegebenen Bedingungen für die Verwendung von Komponenten aus europäischer Herstellung.

Das gilt auch, wenn Wechselrichter ersetzt werden sollen. Beim Tausch der Leistungselektronik muss der Anlagenbetreiber außerdem darauf achten, dass die aktuell geltenden Industriestandards sowie die aktuell geltenden Anschlussbedingungen eingehalten werden. Zudem müssen die neuen Wechselrichter den aktuellen Betriebsvorschriften der Netzbetreiber entsprechen. Der Tausch von Modulen und Wechselrichtern ist der GSE innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten mitzuteilen. Das Dekret enthält auch Regelungen zum Repowering.

www.gse.it

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