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VDE-Forum Netztechnik/Netzbetrieb

Neuerungen bei Ladeeinrichtungen

Künftig müssen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von größer als 4,6 Kilowatt beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem müssen Ladeeinrichtungen künftig netzdienlich arbeiten und geregelt Blindleistung bereitstellen. Das geht aus dem neuen Entwurf der Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ E VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) hervor. Sie wurde vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, kurz VDE|FNN, veröffentlicht. „Mit diesen neuen Anforderungen schafft VDE|FNN Voraussetzungen für die Integration größerer Stückzahlen von Elektroautos in die Niederspannungsnetze“, sagt Heike Kerber, Chefin des VDE|FNN.

Neu aufgenommen wurden außerdem technische Anforderungen an Speicher, die bisher als FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ (2016) vorlagen. Die TAR Niederspannung definiert, welche Rückwirkungen Speicher und Erzeugungsanlagen auf das Netz haben dürfen. Wichtig für alle Anwender: Mit der neuen TAR Niederspannung entsteht ein neues, einheitliches Regelwerk für diese Spannungsebene. VDE|FNN behebt damit den Zustand, dass diese Anforderungen an Kundenanlagen aktuell noch auf mindestens neun Unterlagen verteilt sind. Das Dokument gilt für Bezugs- und Erzeugungsanlagen.

www.vde.com

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