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Dialog

„Die Hürden des Eichrechts sind bald überwunden“

Schwarzburger: Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, im sprichwörtlichen Sinne. In unserer Branche steht sie ohnehin ganz oben auf der Agenda, weil E-Autos den Eigenverbrauch von Sonnenstrom richtig interessant machen.

Zumschlinge: Allerdings müssen die Anbieter von Ladestationen noch einige Hürden nehmen, bis sich dieser Markt entwickeln kann. Dazu gehören die Vorgaben aus dem Eich- und Messrecht.

Schwarzburger: Sie meinen die Abrechnung der Kilowattstunden, die das Fahrzeug aus der Ladestation aufnimmt?

Zumschlinge: Genau. Wenn Sie eine Ladebox zu Hause nutzen oder Ladesäulen in Ihrer Firma ausschließlich zum internen Gebrauch für Kunden oder Mitarbeiter anbieten, gibt es keine Probleme. Wenn Sie aber Strom verkaufen wollen, dann kommt das Eich- und Messrecht ins Spiel.

Schwarzburger: Das kennen wir bereits von den Elektrozählern und Smart Metern, von den Zählern für Photovoltaik sowie Batteriespeicher. Eine sehr heikle Angelegenheit, die man nicht unterschätzen darf.

Zumschlinge: Auf keinen Fall. Wenn die Abrechnung der getankten Kilowattstunden nicht genau und transparent erfolgt, kann die Elektromobilität sehr schnell viel Vertrauen verspielen. Da sind Streitigkeiten vorprogrammiert, auch wenn es nur um ein paar Euro geht. Deshalb genügt es nach deutschem Recht nicht, dass in den Ladestationen geeichte MID-Zähler sind. Die Messdaten sind derart abzusichern, dass es unmöglich ist, die getankte Energiemenge bei der Abrechnung zu manipulieren. Und es muss die Möglichkeit bestehen, zu kontrollieren, ob die berechnete Menge an Ladestrom wirklich bezogen wurde.

Schwarzburger: Zähler für elektrischen Strom, Gas oder Wasser müssen geeicht werden. Gilt das auch für Ladestationen?

Zumschlinge: Selbstverständlich. Welche Anforderungen solche Zähler erfüllen müssen, steht fest. Diese hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nun definiert. Die Hersteller rüsten ihre Produkte entsprechend nach, die ersten Systeme wurden bereits zertifiziert. Weitere werden in Kürze folgen. Damit steht den Investitionen in die Ladeinfrastruktur nichts mehr im Wege.

Schwarzburger: Die Abrechnung muss genau, nachprüfbar und einfach sein. Sehen Sie bei den Tankkarten einen Trend zur Standardisierung?

Zumschlinge: Die vielen Tankkarten, die heute noch unterwegs sind, werden verschwinden. Ein aussichtsreiches Modell scheint mir die EC-Karte mit NFC-Technik zu sein. Solche Karten wurden allein in Deutschland schon über 17 Millionen Mal ausgegeben. Bis 2020 sollen es 75 Millionen werden. Diese Bezahllösung ist als Giro-E bekannt.

Schwarzburger: Eine gängige Bezahlkarte, mit der man auch tanken kann. Das wäre doch eine charmante Lösung.

Zumschlinge: Der Vorteil von Giro-E liegt zum einen in der großen Verbreitung der Karten der EC-Karten. Zudem ist das Verfahren für die Payment-Dienstleister, die Banken und die Kunden einfach und transparent. Es hält die Transaktionskosten des Ladevorgangs sehr niedrig.

Schwarzburger: Dann könnten die Betreiber der Ladesäulen die Preisvorteile beispielsweise von Sonnenstrom besser an die Kunden weiterreichen.

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