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Solarenergie-Förderverein

Klimaklage: Richter setzten Frist zur Stellungnahme

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland, dem BUND und weiteren Einzelklägern hat im November 2018 Klage wegen der unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun setzte das Gericht eine Frist. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat aufgefordert, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen.

Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das laut den Initiatoren eine Premiere und ein Erfolg. Das Gericht hat solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nicht zur Entscheidung angenommen.

Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des Gerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Der Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die Emissionen in zwei Dekaden auf null bringen. Zwar hat die Politik demokratische Spielräume zur Entscheidung. Diese erlauben es jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die deutsche Politik, sagen die Kläger.

https://www.sfv.de/aktuelles/klimaklage-1

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