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BGH: Brennelementesteuer verfassungswidrig

Die deutschen Atomkonzerne können auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen. Das Bundesverfassungsgericht (BGH) sieht die Kernbrennstoffsteuer als unvereinbar mit dem Grundgesetz an.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Atomkonzernen RWE, Eon und EnBW schriftlich mitgeteilt, „dass die bis zum 31. Dezember 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer nicht mit den verfassungsrechtlichen Regeln vereinbar war und rückwirkend nichtig ist“. RWE hatte beispielsweise seit 2011 rund 1,7 Milliarden Euro als sogenannte Brennelementesteuer gezahlt. Die Steuer war von Beginn an zeitlich befristet und ist am 31. Dezember 2016 ausgelaufen.

Der BGH beanstandete nun, dass die Steuer auf Brennelemente als eine Verbrauchssteuer angelegt wurde. Diese müsse aber direkt beim Endverbraucher, sprich beim Stromkunden auf die Kilowattstunde, erhoben werden. Tatsächlich wurde aber ein Produktionsmittel besteuert.

6,3 Milliarden plus Zinsen

RWE kündigte nun an, die Begründung des BGH für den Beschluss erstmal zu analysieren. Bereits zuvor hatte das Unternehmen im Geschäftsbericht deutlich gemacht, dass im Fall einer Rückerstattung der Beträge diese im neutralen Ergebnis erfasst werden. Das bereinigte Ebitda und das bereinigte Nettoergebnis bleiben dadurch unbeeinflusst, teile der RWE-Konzern mit.

Bei Eon beläuft sich die abgeführte Steuer demnach auf 2,85 Milliarden Euro, EnBW führte 1,44 Milliarden Euro ab. Hinzu muss der Staat möglicherweise noch Zinsen zahlen. Vattenfalls Atommeiler speisen in Deutschland seit 2011 keinen Strom mehr ins Netz. (nhp)