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BIPV: Vorschriften und Gesetze greifen nur langsam

Mühsam setzt sich die Photovoltaik in der Sanierung des Gebäudebestandes oder im Neubau durch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen verwässern die hehren Ziele der Energiewende. Dabei bieten Dächer und Fassaden ausreichend Potenziale.

Lesen Sie den ersten Teil dieser Meldung.

Ein Rechenbeispiel: Österreich will perspektivisch 12,4 Prozent seines Strombedarfs aus Sonnenstrom decken. Das wären 29,9 Terawattstunden im Jahr. Dazu braucht man rund 174 Quadratkilometer Modulfläche. Baut man diese Module als Solarparks, entspricht das 7,68 Prozent der versiegelten Fläche. Sinnvoller wäre es, rund 140 Quadratkilometer geeignete Dächer und 50 Quadratkilometer Fassaden zu belegen. Vergleichbare Zahlen zum Solarpotenzial gibt es auch für Deutschland.

In Deutschland gilt seit 2002 die Energieeinspar-Verordnung. Seit 2009 darf die Photovoltaik darin bilanziert werden. Seitdem wurde die Bedeutung der Solarstromtechnik immer weiter angehoben. Im neuen Gebäudeenergiegesetz, das als Entwurf der Bundesregierung vorliegt, soll die Photovoltaik stärker einbezogen werden. Die Immobilienwirtschaft stellt sich derzeit quer, weil sie den geplanten KfW-55-Standard als zu teuer ablehnt. Dieses Thema steckt nun im Wahlkampf fest.

Winterpaket soll alles neu machen

In Österreich wurden die Vorschriften wie die „OIB 6“ an die EU-Gebäuderichtlinie im Frühjahr 2015 angepasst. Allerdings schreiben die Behörden den Einsatz von BIPV-Systemen nicht zwingend vor, sondern machen sie von der Wirtschaftlichkeit abhängig. Auf diese Weise bleibt Fernwärme auf Kohleheizkraftwerken im Vorteil, die als „erneuerbar“ gilt.

Derzeit wird in Brüssel das sogenannte Winterpaket verhandelt, das alle bisherigen Richtlinien überarbeiten soll. Wie dieser Prozess ausgeht, ist angesichts der intransparenten Abläufe in der EU-Kommission und im EU-Parlament kaum zu prognostizieren. (Heiko Schwarzburger)

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