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Brüssel beseitigt Hürden für Großspeicher

Die Europäische Kommission hat mit den neuen Codes für die Frequenzstabilisierung von Stromnetzen den Zugang von Speichern zum Primärregelleistungsmarkt vereinfacht. Die neuen Regelungen setzen damit nicht nur die Hürden herab, sondern erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten.

Die Europäische Kommission hat die künftige Vorhaltung von Reserveenergie und den Systembetrieb von Stromnetzen neu geregelt. Für die Großspeicher sind vor allem die Präqualifizierungsregelungen für den Primärregelleistungsmarkt im neuen Network Code on Load Frequency Control & Reserves (NC LFCR) von entscheidender Bedeutung. Denn in die europäischen Regelungen sehen weiterhin vor, dass die Speicher 15 Minuten Regelleistung vorhalten müssen, um für den Markt zugelassen zu werden.

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber wollten diesen Zeitraum für Speicher europaweit auf 30 Minuten verlängern. Bisher gilt diese Vorgabe nur für Speicher in Deutschland. Sie scheiterten damit aber am Widerstand der Übertragungsnetzbetreiber aus den anderen Ländern der Europäischen Union. „Im Hinblick auf einen fairen und diskriminierungsfreien Regelenergiemarkt setzt die Kommission damit ein enorm wichtiges Signal für die Energiespeicherbranche“, betonen die Vertreter des Bundesverbandes Energiespeicher (BVES).

Deutschland muss anpassen

Jetzt müssen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ihre eigenständig festgelegten Regelungen entsprechend anpassen. Auf Dauer können sie nicht gegen die Vorgaben aus Brüssel verstoßen. Für die Speicherbetreiber ist das insofern von Bedeutung, da sie jetzt nicht mehr riesige Speicherkapazität vorhalten müssen, um ihre Leistung für den Primärregelenergiemarkt zur Verfügung zu stellen. Damit werden die Speicherprojekte wirtschaftlicher, weil die Hürde für das Geschäftsmodell Regelenergie niedriger wird. „Die Kommission entscheidet sich nun zu Recht für eine technologieneutrale und marktwirtschaftliche sowie einheitliche Regelung“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES, mit Blick auf den Druck auf die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ihre Vorgaben jetzt anpassen zu müssen. „Diese ist nun auch zügig in den Markt zu bringen und umzusetzen. Hierzu setzen wir auf einen konstruktiven Austausch mit den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur.“

Regelenergie in nie dagewesener Qualität

Für die Energiewende sind die neuen Regelungen ein entscheidender Schritt nach vorn. Denn die Stromspeicher können die Regelenergie viel schneller bereitstellen als die trägen fossilen Kraftwerke. „Batteriespeicher erfüllen die notwendigen technischen Anforderungen an die Primärregelenergie in bisher nicht bekannter Qualität“, erklären die Branchenvertreter vom BVES. „Ein Über- oder Unterschwingen der geforderten Frequenz oder eine verzögerte Lieferung sind nicht gegeben.“

Zudem ist die Vorgabe der deutschen Netzbetreiber ohnehin völlig überzogen, da die Primärregelleistung zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 15 bis maximal 30 Sekunden benötigt wird. Dann greift bereits die Sekundärregelenergie ein, die innerhalb von 5 Minuten voll zur Verfügung stehen muss. Warum die Leistung dann noch 25 Minuten in voller Höhe weiter vorgehalten werden muss, ist unverständlich. Um einen Sicherheitspuffer einzubauen, reichen 15 Minuten. Damit wird die Lieferung von Primärregelleistung auf das Dreifache der notwendigen Zeit verlängert, falls die Kapazitäten der Sekundärregelung ausfallen oder länger auf sich warten lassen. (Sven Ullrich)