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AKTUELLE MELDUNGEN

Dänemark und Deutschland planen gemeinsame Solarausschreibungen

Künftig soll es grenzüberschreitende Pilotausschreibungen für Photovoltaik geben. So haben es die dänische und die deutsche Regierung nun vereinbart. Noch 2016 soll es zwei Ausschreibungen geben, die für Anlagen auf der jeweils anderen Grenzseite offen stehen.

„Diese Vereinbarung ist die erste ihrer Art“, teilt die Bundesregierung mit. Sie schafft damit den Rahmen für jeweils eine in Dänemark sowie in Deutschland durchzuführende Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016. Erstmals werden Anlagen für eine grenzüberschreitende Teilnahme zugelassen. „Die Integration der erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt ist eine große Herausforderung für eine erfolgreiche Energiewende in Europa“, begründet Staatssekretär Rainer Baake das Vorgehen.

Mit der Kooperationsvereinbarung stellten Dänemark und Deutschland sicher, dass die Förderung erneuerbarer Energien in beiden Ländern im Einklang mit EU-Recht stehe, sagt
Lars Christian Lilleholt, dänischer Energieminister. Entscheidend sei, dass die Kooperation einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern habe. „Aus diesem Grund basiert die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und umfasst den physikalischen Stromimport.“

Zwei Pilotausschreibungen über 70 Megawatt

Die nun beschlossene Vereinbarung legt die Bedingungen für zwei separate Photovoltaik-Ausschreibungen fest, die für die jeweils andere Seite geöffnet werden. Während Dänemark eine Ausschreibungsrunde mit einer Gesamtleistung von 20 Megawatt anteilig im Umfang von 2,4 Megawatt für Gebote bei Freiflächenanlagen mit Standort in Deutschland öffnet, wird Deutschland eine Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 50 Megawatt für Anlagen mit Standort in Dänemark öffnen. 

Die Ausschreibungen basieren auf dem jeweiligen nationalen Ausschreibungsdesign. Mit Blick auf standortspezifische Bedingungen gelten die Regelungen und Bedingungen des Landes, in dem sich die Anlage steht. Dies betrifft beispielsweise das Planungsrecht sowie steuerliche Bestimmungen.

Hintergrund: Grundlage der Kooperation ist die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG. Mit ihr wird zum ersten Mal die Öffnung von Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien umgesetzt. (nhp)

Die Vereinbarung finden Sie hier.