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EEG-Novelle 2016 geht in die nächste Runde

Die Bundesregierung hat ein Arbeitspapier für die EEG-Novelle dieses Jahres fertiggestellt. Die Ausschreibungen werden auf Dachanlagen ausgeweitet, die Bagatellgrenze aber auf ein Megawatt angehoben. Trotzdem wird es kritisch für die Bürgerbeteiligung und die Akteursvielfalt.

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, werden ab 2017 weitere Segmente der Photovoltaik über Ausschreibungen gefördert. In der jetzt veröffentlichten Arbeitsfassung für die EEG-Novelle 2016 greift sie die Anfang Dezember des vergangenen Jahres veröffentlichten Eckpunkte auf. Auch wenn noch einige Punkte noch nicht geregelt sind, so stehen doch schon fast alle Paragraphen fest. So will die Bundesregierung künftig nicht nur Freiflächenanlagen ausschreiben, sondern auch die Marktprämie für große Dachanlagen über Auktionen ermitteln, wie sie es in den Eckpunkte schon angekündigt hat. Von dieser Regelung sind nur noch Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt ausgenommen. In die Ausschreibungen sollen in Zukunft auch Solaranlagen auf sogenannten baulichen Anlagen wie ehemalige Deponien einbezogen werden.

Anlagen bis zu einem Megawatt ohne Auktion möglich

Diese sogenannte Bagatellgrenze soll auch für Freiflächenanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt gelten, die dann wieder eine reguläre Einspeisevergütung bekommen. Damit will die Bundesregierung die Akteursvielfalt gewährleisten und auch Bürgerenergiegenossenschaften wieder eine Chance geben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Auf den ersten Blick scheint das für die Photovoltaikbranche eine gute Nachricht zu sein. Denn tatsächlich sind die Genossenschaften, die sich an den bisherigen Ausschreibungen beteiligt haben, mit kleineren Anlagen ins Rennen gegangen. Doch bleiben die Genossenschaften dann auch auf Anlagen mit einer Leistung von weniger als ein Megawatt beschränkt. „Kleine Akteure wie Bürgergesellschaften und Genossenschaften werden im direkten Wettbewerb zu großen Konzernen und Projektierern benachteiligt, weil sie die Kosten und Risiken von Ausschreibungen nicht auf eine Vielzahl von Projekten verteilen können“, warnt Marcel Keiffenheim, Leiter für Politik und Kommunikation beim Hamburger Ökostromanbieter Greenpeace Energy.

Bundesregierung bliebt viele Antworten schuldig

Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleinere Anbieter initiieren. Doch wie das genau umgesetzt werden soll, darüber gibt das Arbeitspapier keine Auskunft, was auf heftige Kritik von Greenpeace Energy stößt. „Die Bundesregierung erklärt im vorliegenden Gesetzesentwurf zwar, die Vielfalt großer und kleiner Anbieter erhalten zu wollen, bleibt aber eine konkrete Antwort darauf schuldig, wie die Bürgerenergie im Ausschreibungssystem konkurrenzfähig bleiben soll“, kritisiert Marcel Keiffenheim. „Auch wenn bei aktuellen Pilotausschreibungen für große Solaranlagen einige wenige Genossenschaften einen Zuschlag erhalten haben, ist dies noch längst kein Beweis, dass das Ausschreibungssystem beim Ausbau der Windenergie an Land langfristig eine breite Akteursvielfalt gewährleisten kann.“ Greenpeace Energy hat schon vor einigen Monaten Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie die Akteursvielfalt bein der Energiewende erhalten werden kann.

Ausschreibungen genau evaluieren

Greenpeace Energy fordert deshalb, die ersten Ausschreibungsrunden genauestens zu evaluieren. „Sollte sich herausstellen, dass das Ausschreibungssystem dazu beiträgt, Bürgerenergieakteure aus dem Markt zu drängen, so muss diese Reform unbedingt wieder rückgängig gemacht werden können“, betont Keiffenheim nicht nur mit Blick auf die Photovoltaik, sondern auch auf die Windkraft, für die eine Bagatellgrenze von einem Megawatt eher lächerlich ist.

Berechnung für Vergütungssätze geändert

Für Solaranlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt wird der bisherige atmende Deckel beibehalten. Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, wird die Berechnung der Degression der Einspeisevergütung nicht mehr wie bisher auf die in den vergangenen zwölf Monaten vorgenommen. Vielmehr ist jetzt der Zubau der vergangenen sechs Monate entscheidend für die Höhe der Kürzung der Einspeisetarife. Außerdem reagiert die Bundesregierung auf das erhebliche Unterschreiten des Zubaukorridors in diesem Jahr damit, dass die Degression schneller ausgesetzt wird, wenn der Ausbau der Solarstromleistung innerhalb der vergangenen sechs Monate unter zwei Gigawatt liegt. (Sven Ullrich)