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Elektromobilität: Anwendungsregel für Messsysteme bei Ladestrom fehlt

Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Ladestroms von Elektrofahrzeugen nicht geklärt. Eine Arbeitsgruppe des Verbands VDE will das nun ändern und eine neue und möglichst neutrale Anwendungsregel erarbeiten.

Der Regelermittlungsausschuss (REA) hat eine erste technische Regel veröffentlicht: REA-Dokument 6-A „Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität“. Auf deren Basis werden künftig gleiche Bewertungsverfahren möglich. „Allerdings seien viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt“, kritisiert der Verband VDE. 

Norm für Messsysteme bei Ladeeinrichtungen

Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE|DKE nun unter anderem Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe „Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität“ zusammengeführt. Gemeinsam mit dem VDE-Institut, das seine Expertise als Prüf- und Zertifizierungsinstitut für Elektromobilität miteinbringt, bietet der Branchenverband den Teilnehmern die neutrale Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen.

Dieses Regelwerk soll dann als VDE Anwendungsregel Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen, kurz AR 2418-3-100, veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht werden. (nhp)