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Energiegenossenschaften müssen sich registrieren

Bürgerenergiegenossenschaften, die nicht überwiegend operativ tätig sind, müssen sich bei  der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registrieren lassen. Unklar ist allerdings, wann eine Genossenschaft tatsächlich nicht überwiegend operativ tätig ist.

Am 21. Juli dieses Jahres endet die Frist zur Beantragung der Registrierung von Bürgerenergiegenossenschaften, die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch nicht überwiegend operativ tätig sind. Darauf weißt das Bündnis Bürgerenergie hin. Die Anträge müssen bis dahin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegangen sein. Um überwiegend operativ tätige Genossenschaften handelt es sich, wenn die Genossenschaft die Anlagen selbst betreibt. Dann hat die Genossenschaft keine Probleme, da sie nicht unter die Regelungen des Kapitalanlagengesetzbuches fällt. Wenn eine Genossenschaft nicht überwiegend operativ tätig ist, muss sie sich bei der BaFin registrieren lassen. „Das sind etliche Genossenschaften“, betont das Bündnis Bürgerenergie. „Darunter können etwa Beteiligungen an Großprojekten fallen, die nicht rein genossenschaftlich, sondern in Kooperation mit Stadtwerken und Kommunen umgesetzt werden. Die Genossenschaften stehen dann vor einem umfangreichen Kriterienberg mit sehr hohen und kaum zu erfüllenden Anforderungen.  So müssen zum Beispiel Vorstände eine umfassende Qualifikation nachweisen.“ Damit werden die überwiegend ehrenamtlich geführten Bürgerenergiegenossenschaften ein riesiges Problem haben. „Dies führt dazu, dass die üblichen Beteiligungsmodelle – weil dann registrierungspflichtig – nicht mehr funktionieren“, kritisiert das Bündnis Bürgerenergie. „Damit werden derzeit noch gängige und für die dezentrale Energieversorgung wichtige Kooperationsprojekte schon im Vorfeld verhindert.“ Das Bündnis warnt davor, die Registrierungsfrist einfach verstreichen zu lassen. Denn wer der Registrierungspflicht unterliegt, sich bei der BaFin aber nicht anmeldet, macht sich strafbar.

Hürde für die Bürgerenergie

„Das ist die nächste Hürde für Bürgerenergieprojekte“, kritisiert Verena Ruppert, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie. „Diese zeigt bereits Wirkung. Es gibt eine deutliche Reduzierung der Investitionen von Genossenschaften. Die Unsicherheiten werden einfach zu groß. Eigentlich soll das Kapitalanlagegesetzbuch Anleger schützen. Hier werden sie jedoch so verunsichert, dass sie sich kaum mehr zu investieren trauen. Die Bürger, die Treiber und tragende Säule des bislang Erreichten, werden einmal mehr gezielt ausgebremst. Von politischer Seite hören wir immer wieder das klar formulierte Bekenntnis zur Bürgerenergie. Was wir aber sehen, sind ganz konkrete gesetzgeberische Maßnahmen, die sie mehr und mehr einschränken – im neuen EEG wie auch im KAGB.“

Keine konkreten Regelungen

Nach der Registrierung bei der BaFin entscheidet diese im Einzelfall darüber, ob die Genossenschaft tatsächlich nicht überwiegend operativ tätig ist. Das wird kompliziert und ist die nächste Verunsicherung. Schließlich liege bisher noch keine eindeutige Auslegung vor, ob ein genossenschaftliches Engagement als operative Tätigkeit zu werten ist, betont das Bündnis Bürgerenergie. Zwar hat das BaFin im vergangenen Jahr ein Schreiben veröffentlciht, wie die Regelungen im Kapitalanlagengesetz zu werten sind. Doch selbst dieses Schreiben bringt nur wenig Klarheit in die komplizierte Materie. „Bürgerenergieprojekte oder sonstige Unternehmen, die Anlagen (zum Beispiel Biogas-, Solar- oder Windkraftanlagen) im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreiben, sind als operativ tätige Unternehmen anzusehen“, stellte das BAFin in seinem Schreiben klar. „Dies gilt auch dann, wenn sich diese Bürgerenergieprojekte oder Unternehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei dem Unternehmen selbst verbleiben.“ Doch ob Projekte, die in Kooperation mit Kommunen und Stadtwerken ebenfalls als operative Tätigkeit der Genossenschaft gewertet werden, bleibt schleierhaft. (Sven Ullrich)