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Italien: GSE vereinfacht Meldung von Anlagenveränderungen

Die GSE hat eine Onlineanwendung freigeschaltet, damit die Anlagenbetreiber die Änderungen nach dem Repowering ihres Generators einfacher melden können. Bereits gemeldete Änderungen müssen nicht noch einmal übermittelt werden.

In Italien wurden die Rahmenbedingungen für den Tausch defekter Komponenten an Photovoltaikanlagen neu geregelt. Dazu gehört auch die Meldung der Anlagenveränderungen. Um diese zu erleichtern, hat die zuständige Behörde Gestore die Servici Energetici (GSE) auf seiner Internetseite eine entsprechende Unterseite bereitgestellt, mit dem der Anlagenbetreiber die Meldung Online durchführen kann. Das teilt das auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisierte Beratungsunternehmen New Energy Projects in München mit.

Erklärungen werden automatisch generiert

Um das Onlinemeldeverfahren, das Sistema Informativo per l’Acquisizione Dati (SIAD), nutzen zu können, muss sich der Anlagenbetreiber zunächst auf der Internetseite der GSE registrieren. Nachdem er sich eingeloggt hat, wird er über sieben Leitfragen zur Datenmeldung geführt. Hier muss er unter anderem die Art der Änderung angeben, die geänderten Komponenten und alle anderen Angaben, die auf der Basis der gesetzlichen Regelungen anzugeben sind. „Der Benutzer wird so durch den gesamten Meldeprozess geführt“, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects, das Procedere. „Über Pull-Down-Menüs werden die Änderungen ausgewählt. Die notwendigen Erklärungen werden dann automatisch generiert und sind nur noch zu unterschreiben.“

Ändeurngen nicht doppelt melden

Falls der Anlagenbetreiber einmal nicht weiterkommen sollte, stellt die GSE auch ein Handbuch zur Online-Anwendung zur Verfügung. Dort findet er Antworten auf alle Fragen rund um die Nutzung der Anwendung – leider nur in italienischer Sprache. New Energy Projects hat eine Zusammenfassung in deutscher Sprache inklusive einiger Screenshots erstellt, die auf der Internetseite des Beratungsunternehmens bestellt werden kann.

Die GSE weist darauf hin, dass die Onlineanwendung als zusätzlicher Weg zur Datenmeldung gedacht ist. Veränderungen an bestehenden Photovoltaikanlagen, die der Betreiber bereits über eine zertifizierte Email (PEC) gemeldet hat, müssen nicht noch einmal über das neue Onlinetool gemeldet werden. (su)