Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

NRW startet Speicher- und Mieterstromförderung

Landesumweltminister von Nordrhein-Westfalen Johannes Remmel hat den Start der Förderung von Mieterstromprojekten verkündet. Diese wird am 1. November beginnen. Bereits seit dem 18. Oktober läuft das Förderprogramm für die Integration von Speichern in Solaranlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben.

Die Regierung von Nordrhein-Westfalen beginnt mit der Förderung von Stromspeichern und Mieterstromprojekten. Das haben Landesumweltminister Johannes Remmel (B90/Grüne) zusammen mit Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar) gemeinsam verkündet. „Wir wollen mit der Förderung erreichen, dass Mieterinnen und Mieter Strom, der auf ihren Dächern aus Photovoltaikanlagen produziert wird, kostengünstiger nutzen können als zum Grundtarif des örtlichen Stromversorgers“, begründet Johannes Remmel die Initiative aus Düsseldorf. „Wir wollen mit dem Förderprogramm zu Mieterstrommodellen die Energiewende auch in unseren Städten voranbringen. Mein Ziel ist es, Mieterstrommodell und Speicher in NRW stärker zu verbreiten.“

Finanzielle Unterstützung für neue Zählerkonzepte

Konkret wird Düsseldorf ab 1. November dieses Jahres Mieterprojekte finanziell unterstützen. Dabei kann auch die Landesregierung im bevölkerungsreichsten Flächenland der Bundesrepublik nicht die Regelungen des EEG aushebeln oder übergehen. Aber sie kann die Barriere überbrücken, die solchen Projekten noch oft im Wege steht. Es bleibt dabei, dass die Mieter weiterhin für den im Gebäude selbst verbrauchten Solarstrom die volle EEG-Umlage bezahlen müssen. Das Förderprogramm für den Mieterstrom zielt vielmehr auf die Investitionsseite ab, über die der Solarstrom für den Vermieter billiger wird. Diesen Vorteil kann er wiederum an die Mieter weitergeben, so dass zumindest ein Teil der EEG-Umlage wieder ausgeglichen ist. Dazu fördert die Landesregierung die notwendige Umrüstung des Zählerkonzepts sowie der datenbankbasierten Abrechnungssysteme, die einen großen Teil der Investitionssumme bedeuten.

Ohne Mieter gelingt die Energiewende nicht

„Endlich werden jetzt auch Mieter wirtschaftlich von der Energiewende profitieren, indem sie preiswerten Sonnenstrom vom Dach des Vermieters beziehen können“, kommentiert Carsten Körnig diesen Teil des heute verkündeten Förderprogramms. „Wir begrüßen es sehr, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit dieser wichtigen Klimaschutzmaßnahme mutig vorangeht und die Weichen dafür gestellt hat, die Energiewende nun auch in die Innenstädte zu tragen.“ Schließlich hat Nordrhein-Westfalen mit den vielen Städten als Flächenland eine Bevölkerungsdichte erreicht, die nur von den großen Stadtstaaten übertroffen wird. Ohne die Einbeziehung der Mehrfamilienhäuser wird dem Land die Energiewende genauso wenig gelingen, wie in Berlin, Hamburg und Bremen. Schließlich will NRW im Jahr 2025 mehr als 30 Prozent des Bruttostromverbrauchs mit erneuerbaren Energien abdecken. Bisher hat das Bundesland etwa die Hälfte dieses Ziels erreicht. „Dafür brauchen wir auch das Engagement der Wohnungswirtschaft und der Mieterinnen und Mieter in den fast fünf Millionen Mietwohnungen Nordrhein-Westfalens“, betont Remmel.

Eine Lücke schließen

Zudem greift die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Betreiber von Photovotaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt bei der Integration eines Speichers finanziell unter die Arme. Damit zielt die Landesregierung vor allem auf das Segment der gewerblichen Speicher, das bisher von der Speicherförderung der Bundesregierung ausgenommen war. Um dieses Segment der Stromspeicher anzureizen, zahlt Düsseldorf einen Zuschuss von maximal 50 Prozent der Investitionskosten, wobei die maximale Förderhöhe auf 75.000 Euro begrenzt ist. „Die neue Speicherförderung wird vielen Gewerbebetrieben in NRW die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ökostrom deutlich erleichtern“, lobt Carsten Körnig. „Es ist gut, dass die Landesregierung auch hier eine Lücke geschlossen hat.“ Diese Förderung kann bereits seit dem 18. Oktober dieses Jahres von den Gewerbetreiben abgerufen werden. (Sven Ullrich)