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PV Austria befürchtet Lieferengpässe für Komponenten

PV Austria sieht derzeit Engpässe bei der Lieferung von Solarmodulen und Wechselrichtern. Deshalb sollten sich die Hauseigentümer die Komponenten rechtzeitig sichern.

Der österreichische Branchenverband PV Austria hat festgestellt, dass die Hersteller und Importeure von Modulen und sogar von Wechselrichtern teilweise Lieferschwierigkeiten für ihre Produkte haben. „Falls sich die Situation verschärft, kann es zu längeren Lieferzeiten und sogar zu Preisanstiegen kommen“, betonen die Branchenvertreter.

Dies hätte gleich zwei Auswirkungen. Denn einerseits ist in die Förderung eingerechnet, dass die Anlagen preiswerter werden. Schließlich waren die Kosten für Module und auch Wechselrichter in den vergangenen Jahren rückläufig, was unter anderem an den Überkapazitäten bei den Herstellern lag. Wenn diese aber jetzt Schwierigkeiten bekommen, den Markt zu bedienen, steigen natürlich die Verkaufspreise. Dennoch werden diese nicht so weit steigen, dass die geplanten Anlagen etwa unwirtschaftlich werden könnten.

Komponenten rechtzeitig sichern

Hier ist vor allem in Österreich ein zweites Problem viel bedeutender. Denn wer seine Förderung von Klima- und Energiefonds (KLIEN) bekommt, meldet sich zunächst mit einer Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung, die er vom Netzbetreiber bekommt, zur Förderung an. Danach hat der Hauseigentümer zwölf Wochen Zeit, die Anlage zu errichten. Werden allerdings dann am Markt die Module und Wechselrichter knapp, wird es auch eng mit der Umsetzungsfrist. Ist diese überschritten, verfällt die Förderzusage und das Geld wird an einen anderen Hauseigentümer vergeben. Deshalb empfiehlt PV Austria Hauseigentümern, die eine Förderung vom Klima- und Energiefonds nutzen wollen, sich rechtzeitig die entsprechenden Komponenten zu sichern.

Allerdings müssen hier Land- und Forstwirte aufpassen. Denn während die privaten Dachanlagen schon vor Beantragung der Förderung errichtet sein dürfen – das Errichtungsdatum muss allerdings nach dem 1. März 2017 liegen – ist eine Voraussetzung der Förderung für Land- und Forstwirte durch den KLIEN, dass die erste verbindliche Bestellung erst nach Bestätigung des Eingangs des Förderantrags erfolgen darf. (su)