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Schweiz: VESE veröffentlicht lokale Einspeisetarife

Der Verband der unabhängigen Stromerzeuger (VESE) hat schweizweit die Daten der Einspeisevergütung sowie die Kosten für die Lastgangmessung erhoben. In einer Darstellung auf der Internetseite des Verbands kann sich jeder Anlagenbetreiber über die konkreten Bedingungen in seiner Region informieren.

Der eidgenössische Verband der unabhängigen Stromerzeuger (VESE) hat die Einspeisebedingungen für Solarstrom erstmalig schweizweit erhoben und online dargestellt. Damit kann sich jeder Anlagenbetreiber über die konkreten Bedingungen seines Netzbetreibers informieren und die Anlagen daraufhin planen. „Insgesamt haben wir für 2016 Daten von 304 der über 600 Verteilnetzbetreiber erhoben, die immerhin 89 Prozent der Schweizer mit Strom versorgen“, erklärt Diego Fischer, unabhängiger Solarexperte aus Neuchâtel und Vorstandsmitglied der VESE. „Wir haben die Vergütung der Energie nach Leistungsklassen erfasst und die Vergütung auf den Herkunftsnachweis, wenn diese uneingeschränkt und nicht über separate Verträge gezahlt werden.“

Unterschiede sind erheblich

Das Ergebnis: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Netzbetreibern sind erheblich. Je nach Gemeinde bekommen die Anlagenbetreiber zwischen 3,5 und 25 Rappen pro eingespeiste Kilowattstunde. Der gewichtete Mittelwert liegt bei 9,8 Rappen pro Kilowattstunde für Strom aus kleinen Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt. Steigt die Leistung der Anlage auf 150 Kilowatt, liegt der gewichtete Mittelwert bei 8,71 Rappen pro Kilowattstunde.

Immerhin halten sich fast 90 Prozent der Netzbetreiber an die Vorgaben des Bundesrates. Dieser hat in der Energieverordnung festgelegt, dass sich die Einspeisevergütung für Solarstrom nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Energie richten muss. Zehn Prozent der Netzbetreiber schaffen noch nicht einmal diese minimale Vorgabe. Das Bundesamt für Energie empfiehlt sogar, die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom am Strompreis für Haushaltskunden anzulehnen. Von diesem Strompreis sollten dann acht Prozent abgezogen werden, um dem Netzbetreiber eine Marge zu sichern. Der größte Teil der Netzbetreiber schafft es, auch diese Bedingung einzuhalten und damit den Bau von Solarstromanlagen in ihren Regionen zu unterstützen – zumindest was kleine Anlagen angeht.

Lastgangmessung kostet teilweise viel Geld

Anders sieht es bei der Lastgangmessung aus. Diese müssen nach Vorgaben des Energiegesetzes die Anlagenbetreiber bezahlen. Für die Höhe existiert keine Vorgabe. So sind die Bedingungen in jeder Region der Schweiz extrem unterschiedlich. Während sich zumindest gut die Hälfte der Netzbetreiber zumindest an die Vorgaben der eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hält und etwa 50 Franken pro Monat für die Lastgangmesskosten erhebt, greift ein Großteil der Netzbetreiber den Betreibern von Solarstromanlagen tief in die Tasche. „Dass es auch preiswerter geht, zeigen einige Netzbetreiber, die weniger als 50 Franken pro Monat nehmen“, betont Diego Fischer. Es ist also keine wirtschaftliche Notwendigkeit, die Preise für die Lastgangmessung so hoch anzusetzen.

VESE fordert einheitliche Einspeisetarife

Auf der Basis der erhobenen Daten und angesichts des Ziels von zehn Gigawatt Solarstromleistung am Schweizer Netz fordert VESE die Preise für die Lastgangmessung auf höchstens 20 Franken pro Monat zu begrenzen. „Dies entspricht dem Stand der Technik“, betont Fischer. Außerdem sollte flächendeckend eine Vergütung durchgesetzt werden, die sich an den Strompreisen für Haushaltskunden abzüglich der acht Prozent orientiert. Zusätzlich dazu sollten die Netzbetreiber keine diskriminierenden Leistungstarife für die Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen erheben dürfen. In der Praxis verlangen die eidgenössischen Netzbetreiber höhere Netzkosten, wenn ein Teil des Solarstroms selbst verbraucht wird. Dies ist bisher nur für kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt untersagt. Dies sollte in Zukunft auf alle Anlagengrößen angewendet werden. VESE verlangt zusätzlich die Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung aller Einspeisevergütungen, um die Ungleichbehandlung verschiedener Anlagen zu verhindern. (Sven Ullrich)