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Umfang für Ausschreibungen bei Solarparks zu gering

Der Branchenverband BSW-Solar sowie die Grünenfraktion fordern Nachbesserungen bei den Auktionsplänen für Freiflächenanlagen. Der angestrebte Zubau von rund 7,5 Gigawatt Leistung bis Ende 2017 werde demnach verfehlt und Solarenergie unnötig verteuert.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaikfreiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet – und zuvor über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Das Auktionsvolumen ist viel zu klein“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdige Solarparks reiche nicht aus, um den von der Regierung insgesamt angestrebte Zubau von rund 7,5 Gigawatt Leistung bis Ende 2017 zu erreichen.

Der Verband beklagt zudem, dass das Gros geeigneter Standorte für Solarparks nicht genutzt werden dürfe. „Dies verteuert Solarstrom unnötig“, meint Körnig. Er fordert dringende Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf. Die Verordnung zur künftigen Ausschreibung von Solarparks soll am 28. Januar 2015 das Bundeskabinett passieren. Sie betrifft nicht Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden.

Nur 600 Megawatt in 2014

Während 2013 in Deutschland noch etwa 440 Solarparks mit einer Spitzenleistung von rund 1,2 Gigawatt neu errichtet wurden, kamen im letzten Jahr nur noch 200 Anlagen mit rund 0,6 Gigawatt neu hinzu. Was ändert sich nun? Anders als bisher sollen Solarparks keine festen Fördersätze mehr erhalten. Die Solarstromleistung wird demnach über mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben. Die Bundesregierung wählt dieses Verfahren, um Vorgaben der Europäischen Union im Rahmen der Beihilfeleitlinien umzusetzen. Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden vor: die erste am 15. April und zweite am 1. August jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde am 1. Dezember ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt sinken. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem bestehenden EEG.

Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig. Nach den Plänen der Regierung wird auch die Größe jedes Solarparks auf maximal zehn Megawatt gedeckelt. Der BSW-Solar regt an, die Obergrenze zumindest für Projekte auf ökologisch belasteten Flächen zum Beispiel Konversions- und Versiegelungsflächen sowie auf den Flächen der BImA auf 25 Megawatt anzuheben. Begründung: Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher. Eine höhere Projektobergrenze würde eine Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und andere Mengendegressionseffekte ermöglichen.

Auch die Grünen sehen Nachbesserungsbedarf beim Regierungspapier. „Die Große Koalition bremst durch dieses Pilotprojekt den Ausbau der Erneuerbaren weiter aus“, sagt Fraktionsvize Oliver Krischer und ergänzt: „Ein Gesetzentwurf lediglich für Pilotprojekte bei Photovoltaikfreiflächenanlagen von 101 Seiten ist ein bürokratisches Monster und zerstört die Akteursvielfalt.“ (Niels H. Petersen)