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Wärmenovelle im Ländle tritt in Kraft

Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg ist heute in Kraft getreten. Die Hauseigentümer müssen jetzt mehr regenerative Wärme einsetzen. Alternativ können sie die Auflagen auch durch die Installation einer Photovoltaikanlage erfüllen.

In Baden-Württemberg ist am 1. Juli diese Jahres die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft getreten. Damit steigt beim Heizungstausch der Pflichtanteil an der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien von bisher zehn auf 15 Prozent. Alternativ kann der Hausbesitzer auch eine Photovoltaikanlage installieren, um diesen Anteil zu erreichen. Diese wird vollständig in die Berechnung mit einbezogen, ob der Gebäudeeigentümer die Vorgaben des EWärmeG erfüllt. Darauf weist der Branchenverband Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

„Eine gute Entscheidung“

Die neue Option gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. „Bislang war das nicht so“, erklärt Carsten Tschamber vom Solar Cluster. „Wer vor dem Austausch der Heizung über keine Photovoltaikanlage verfügte, durfte auch keine neue installieren, um die Vorschriften des Gesetzes zu erfüllen. Dieses Hindernis hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Für das Vorankommen der Photovoltaik im Land ist das eine gute Entscheidung.“ Denn damit könne der Anteil der Photovoltaik am Strommix im Südwesten Deutschlands wieder steigen. „Für die Solarunternehmen und ihre Beschäftigten ist das ein gutes Zeichen“, betont Tschamber. „Außerdem braucht das Land dringend mehr Photovoltaik, um seine Klimaziele erreichen zu können.“

20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche

Konkret brauchen die Hauseigentümer eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche. Nur so können sie die Gesetzesauflagen erfüllen. In Nichtwohngebäuden wird die Nettogrundfläche als Maßstab herangezogen. Ob der Strom eingespeist oder im Gebäude selbst verbraucht wird, spielt dabei keine Rolle. Auch schon installierte Solaranlagen werden angerechnet. Der Hauseigentümer kann aber auch eine kleinere Anlage bauen. Dann muss er aber noch einen Wärmerzeuger installieren, der mit erneuerbaren Energien betrieben wird, oder die Auflagen mit anderen Maßnahmen wie etwa einer Dämmung erreichen. Allerdings liegt die zu installierende Leistung auf einem Gebäude mit 100 Quadratmetern Wohnfläche bei zwei Kilowatt, was weit unter der üblicherweise installierten Leistung auf einem Einfamilienhaus liegt, selbst wenn ein Maximum an Eigenverbrauch erreicht werden soll. „Bei Anlagen auf Gewerbeimmobilien kommen sogar 100 Kilowatt und mehr in Frage“, sagt Ralf Hofmann, Geschäftsführer des Neckarsulmer Wechselrichterherstellers Kaco New Energy. „Da die Last bei Firmen im Gegensatz zu Privatleuten meist nur tagsüber anfällt und sich das mit dem Solarstromertrag deckt, sind gewinnträchtige Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent ohne Speicherung möglich.“

Kombination mit Wärmepumpe oder Speicher

In Privathaushalten liegt diese Wert dagegen bei höchstens 30 bis 40 Prozent. Um dort den Eigenverbrauch zu erhöhen, raten die Fachleute vom Solar Cluster Baden-Württemberg die Integration eines Batteriespeichers oder die Installation einer Wärmepumpe. Die Hausbewohner können das damit erhitzte Wasser für die Heizung und je nach Wärmepumpenausführung auch für Küche und Bad nutzen. „In diesem Fall liefert der Solarstrom sogar echte erneuerbare Wärme“, erklärt Carsten Tschamber. „Bei geringerem Wärmebedarf etwa im Sommer ist  parallel die Nutzung des Photovoltaikstroms für elektrische Geräte möglich. Durch die Kombination von Elektrizität und Wärme aus Photovoltaik kommt man der energetischen Unabhängigkeit noch ein Stück näher“, betont Tschamber. (su)