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Radikale Einspeisekürzungen in Spanien

Spanien setzt die bisherigen Einspeisevergütungen für Solar-, Wind- und Biomasseanlagen außer Kraft. Stattdessen soll es für die Betreiber lediglich Zulagen zum Stromabnahmepreis geben.

Spanien steht vor einem Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die bisherige Einspeisevergütung nach den königlichen Dekreten 661/2007 und 1578/2008 wird außer Kraft gesetzt. Stattdessen sollen die Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität“ garantiert. Dies sieht das Real Decreto Ley 9/2013 vor, dass von der Regierung beschlossen wurde. Die Details der Regelungen und deren Auswirkungen auf die Energiebranche sind größtenteils noch unklar. Grund für die Reformen sind das Defizit von 28 Milliarden Euro im spanischen Strommarkt und der Druck der Europäischen Kommission, den Haushalts zu konsolidieren.

Aus für die Einspeisevergütung

„Die neuen Regelungen bedeuten das „Aus“ für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen,“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. Die spanische Regierung setze bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. „Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen. Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.“

Von den Neuregelungen seien grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die im spanischen Strommarkt Energie erzeugen, verkaufen und transportieren, unabhängig davon, ob es sich um konventionell oder regenerativ erzeugten Strom handelt. Die Umsetzung des am Samstag beschlossen Gesetzes bedarf weiterer Richtlinien und Verordnungen. Nach der bisherigen Rechtslage bekamen spanische EE-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom, der sich im Falle von älteren Anlagen auf bis zu 460 Euro pro Megawattstunde belaufen konnte und für die Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben war. Schon seit dem Jahr 2010 wurden die Tarife durch verschiedene Maßnahmen beschnitten. Zuletzt wurde eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von sieben Prozent verabschiedet und die Inflationsanpassung faktisch gestrichen. Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Milliarden. Euro beinhalten. Dies wäre eine Kürzung von zirka 15 bis 20 Prozent.

Rückzahlungen drohen

Bis zur Verabschiedung der Durchführungsgesetze erhalten die Anlagen die bisherigen Tarife weiter, müssen aber gegebenenfalls zu viel bezahlte Gelder rückerstatten. Die Entscheidung darüber, ob die „vernünftige Rentabilität“ ab Beginn der Einspeisung oder erst ab Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zu berechnen sein wird, steht noch aus. Ihre Höhe soll 3 Prozent über spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren liegen, also derzeit bei ca. 7,5 Prozent. „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von 10 bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen.“

„Wenn man bedenkt, dass Photovoltaikanlagen aus den Jahren 2007 und 2008 etwa 460 Euro pro Megawattstunde als gesicherten Tarif erhalten haben, die Marktpreise sich in Spanien im April aber bei 18,7 Euro pro Megawattstunde eingependelt haben, kann man sich vorstellen, dass die Kürzungen für die Anlagenbetreiber drastisch ausfallen dürften“, erklärt Abegg. „Auf spanische und internationale Banken, die geschätzte 22 Mrd. Euro Fremdkapital in den Erneuerbare Energien-Sektor in Spanien investiert haben, dürften Kreditausfälle zukommen.“ Bereits jetzt hätten internationale Fonds Schiedsgerichtsklagen gegen den spanischen Staat wegen Verletzung internationaler Investitionsschutzvereinbarungen angekündigt. (William Vorsatz)