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SAG Solarstrom darf in Eigenregie sanieren

Wenige Tage nachdem der Projektierer von Solarparks einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht eingereicht hat, darf SAG Solarstrom nun eine Umstrukturierung in eigener Verwaltung beginnen.

Das Amtsgericht Freiburg hat die Durchführung eines Insolvenzverfahrens der SAG Solarstrom mit den Tochterfirmen SAG Vertriebsgesellschaft und der SAG Technik in Eigenverwaltung bestätigt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg aus Köln. Er soll mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss in den nächsten drei Monaten die Restrukturierung der Unternehmensgruppe begleiten. „Wir haben eine realistische Chance, über eine Restrukturierung die Fortführung der Gesellschaft zu sichern“, sagt Karl Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender bei SAG Solarstrom.

Geplatzte Projekte

Hintergrund: Am Freitag, dem 13. Dezember 2013, hatte das Unternehmen verkündet, dass SAG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht eingereicht hatte. Grund war, dass im November erwartetes Kapital im mittleren einstelligen Millionenbereich erst deutlich später zufließen sollte. Mehrere geplatzte Geschäftsabschusse über Projekte im dreistelligen Megawattbereich waren unter anderem die Urasche. Der Bereich Anlagenbau stand seit dem bereits auf dem Prüfstand. Der Projektierer von Solarparks könne die hohen Bürgschaften vor und nach der Projektdurchführung nicht stemmen, begründete das Unternehmen. (nhp)