Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Europaparlament schägt verbindliche Ausbauziele vor

Die zuständigen Ausschüsse des Europaparlaments in Straßburg haben sich für verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 ausgesprochen. Unterstützung bekommen sie von einigen Mitgliedsstaaten, aus den Branchen und von den Kommunen.

Das europäische Parlament fordert verbindliche und ambitionierte Ziele des Ausbaus der erneuerbaren Energien bis 2030. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie sowie der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klar Stellung bezogen. Denn die Europäische Kommission hat diese Frage im Grünbuch „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ aufgeworfen. „Hinsichtlich der Notwendigkeit von Zielvorgaben und der Zieltypen bestehen unterschiedliche Ansichten“, schreibt die Kommission in ihrem Grünbuch von Ende März 2013. „Die Erfahrung mit dem derzeitigen Rahmen zeigt zwar, dass Zielvorgaben politische Impulse geben, eine langfristige Perspektive für Investitionen bieten und einen Maßstab für die Messung der Fortschritte vorgeben, doch vertreten einige Interessenträger dennoch die Auffassung, dass die bestehenden Zielvorgaben und die Maßnahmen, um diese zu erreichen, nicht unbedingt kohärent oder kosteneffizient sind beziehungsweise dass sie die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Ausgereiftheit der Technologien nicht ausreichend berücksichtigen.“ Deshalb solle der Rahmen bis 2030 der technologischen Entwicklung Rechnung tragen und Forschung und Innovation fördern. „Im Rahmen dieser Analyse sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob es unter Berücksichtigung anderer Ziele wie der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit zweckmäßig wäre, für den Zeitraum bis 2030 lediglich eine Zielvorgabe für Treibhausgasemissionen vorzusehen.“ Mit seinem Entschließungsantrag lehnen die beiden Parlamentsausschüsse solche unverbindliche Zielvorgaben ab und fordern rechtsverbindliche Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Verbände begrüßen die Entschließung

Die Entscheidung der Ausschüsse in Straßburg stößt in den Branchen der erneuerbaren Energien auf Zustimmung. „Die Einführung eines rechtsverbindlichen Ziels für 2020 hat sich als Erfolgsgeschichte für Europa erwiesen und die Neuauflage für 2030 stößt auf wachsende Unterstützung“, sagt Alexandre Roesch, beim Europäischen Verband der Photovoltaik-Industrie (EPIA) für regulatorische Angelegenheiten verantwortlich. „Ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 würde die nötige Voraussehbarkeit bieten, um neue Investitionen in den Photovoltaiksektor zu fördern. Das unberechenbare Preissignal im CO2-Handel allein würde dafür nicht ausreichen.“ Aber auch der Verband kommunaler Unternehmen (VkU) begrüßt die Entscheidung aus Straßburg. „Die Energiewirtschaft benötigt langfristig klare und stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, beton Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VkU. „Ein positives Votum der Abgeordneten für ein verbindliches Ziel ist eine wesentliche Grundlage für den kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren und die Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele in Europa. Es wird nicht ausreichen, wenn nur ein übergeordnetes Ziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen gesetzt wird. Angesichts der augenblicklichen Schieflage des europäischen Emissionshandelssystems benötigt die Branche umso dringender klare Vorgaben. Um den immensen Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden, muss auf Ebene der EU ein verbindliches Ausbauziel gesetzt werden. Dies muss mit den übrigen Zielsetzungen stärker als bislang interagieren.“

Das Parlament debattiert im Februar

Der Entschließungsantrag soll noch im Februar dem Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Die Chancen stehen gut, dass sich das Parlament für verbindliche Ausbauziele der erneuerbaren Energien entscheidet. Denn immerhin haben schon acht Mitgliedsstaaten der Kommission einen entsprechenden Brief geschickt, in dem sie eine solche verbindliche Zielvorgabe befürworten. Zu den Unterzeichnerstaaten des Briefes gehören neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Dänemark, Irland und Portugal. Das deutet darauf hin, dass auch im Europäischen Rat die verbindliche Formulierung von Ausbauzielen bis 2030 auf eine breite Zustimmung stoßen. Voraussichtlich soll im März dieses Jahres das Thema auf einem Gipfeltreffen der Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer diskutiert werden.

Geltender politischer Rahmen endet bald

Hintergrund der Debatte ist, dass der geltende politische Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene im Jahr 2020 endet. Deshalb hat die Europäische Kommission das Grünbuch vorgelegt. Denn die Kommission weiß, dass die Investitionszyklen vor allem in die Infrastruktur lang sind und die Investoren Rechtssicherheit und ein vermindertes Regulierungsrisiko brauchen. Außerdem leistet die Klarstellung der Ziele für 2030 einen Beitrag zu einer vom Wettbewerb geprägten Wirtschaft und zu einem sicheren Energiesystem. Dadurch wird die Nachfrage nach Technologien für erneuerbare Energien geschaffen wird und Forschung, Entwicklung sowie Innovation vorangetrieben. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Beschäftigungs- und Wachstumschancen aus. „Dadurch wiederum werden die volkswirtschaftlichen Kosten sowohl direkt als auch indirekt verringert“, betont die Kommission in ihrem Grünbuch. Zusätzlich will Brüssel Ende Januar dieses Jahres ein Folgedokument für das Klima- und Energiepaket 2030 vorlegen. (Sven Ullrich)