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Italien vor rückwirkender Einspeisekürzung

Rom plant die Einspeisevergütung von gewerblichen Photovoltaikanlagen ab 200 Kilowatt rückwirkend zu beschneiden. Der Gesetzesentwurf liegt bereits auf dem Tisch. Für Investoren ist das pures Gift.

Trotz massiver Proteste von Banken und der Photovoltaikbranche sowie drohenden Klagen will die italienische Regierung rückwirkende Änderungen bei der Einspeisevergütung für Solaranlagen durchsetzen. In einer Pressekonferenz am 18. Juni 2014 haben die zuständigen Minister den von der Regierung verabschiedeten Gesetzesvorschlag vorgestellt. Dieses muss nun innerhalb von 60 Tagen noch in ein Gesetz umgewandelt werden. „Es bleibt also die Hoffnung, dass das Parlament noch Änderungen im Interesse der Investoren durchsetzt“, sagt Andreas Lutz. Er ist Geschäftsführer von New Energy Projects und arbeitet seit über vier Jahren im italienischen Markt.

Geplante Änderungen

Rund 8.600 Betreiber von insgesamt 200.000 von Photovoltaikanlagen mit einer Größe von über 200 Kilowatt seien von den geplanten Einschnitten betroffen. Die Betreiber von gewerblichen Anlagen sollen demnach nur rund 60 Prozent der Vergütung erhalten. Ausgezahlt werde diese von der Behörde Gestore Servizi Energetici, kurz GSE. Sie gehört zum italienischen Wirtschaft- und Finanzministerium.

Für Bestandsanlagen stehen folgende Maßnahmen in der Gesetzesvorlage: GSE werde ab der zweiten Jahreshälfte 2014 nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion vergüten, sondern eine konstante monatliche Abschlagszahlungen. Allerdings nicht auf 100 Prozent des prognostizierten Jahresertrags, sondern nur auf 90 Prozent. Im Juni des darauf folgenden Jahres gibt es dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Strommenge. Diese Regelung verletzt klar den Bestandsschutz der Betreiber und ist Gift für künftige Investitionen in Erneuerbare.

Eine Vergleichsrechnung

Zudem müssen die Betreiber bis 30. November 2014 eine Entscheidung treffen. Die soll dann ab 1. Januar 2015 gelten. Entweder werde die Vergütung bei einer Laufzeit von 20 Jahren um ein Zehntel gekürzt. Oder bei einer Laufzeit von 24 Jahren in Bezug auf die Restlaufzeit gekürzt. Bei einer Restlaufzeit zwischen 12 und 18 Jahren sind demnach gestaffelte Kürzungen von 25 bis 18 Prozent vorgesehen. Bei einer Restlaufzeit mindestens 19 Jahren sollen es 17 Prozent sein, berichtet Lutz. Eine Vergleichsrechnung: Die Gesamtvergütung sinke damit bei Option eins um rund eine halbe Million Euro. Bei der zweiten Variante bleibe die Gesamtvergütung gleich – sie werde allerdings um vier Jahre gestreckt. Es sei aber noch unklar, wie die Absenkung bei einer unterjährigen Restlaufzeit gehandhabt werde, sagt Lutz.

Weitere Änderungen: Um die Kürzungen abzufedern, soll es Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti Spa geben. Zudem müssten die Behörden die Laufzeit der Genehmigungen bei einer Verlängerung auf 24 Jahre anpassen. (Niels H. Petersen)