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EEG-Novelle: Belastung des Eigenverbrauchs widersinnig

Der neue Gesetzesentwurf der Regierung für die EEG-Novelle liegt auf dem Tisch. Die Erneuerbarenbranche sieht besonders die geplante Belastung des Eigenverbrauch kritisch. Aber auch aus der Wirtschaft hagelt es Kritik.

„Gestern haben wir in der Koalition Einigkeit über eine Reihe von wichtigen Änderungen am Regierungsentwurf erzielt“, berichtet Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU). Die Änderungen müssten demnach vor allem eines sicherstellen: die Genehmigungsfähigkeit des Gesetzes in Brüssel. „Aus diesem Grund haben wir auch die Regelungen zur Eigenstromerzeugung kurzfristig noch einmal angepasst“, erklärt Fuchs.

Das sind die Änderungen, um die es geht: Wer für den Eigenverbrauch Strom aus einer neu errichteten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage oder aus erneuerbaren Energien erzeugt, zahlt im nächsten Jahr 30 Prozent EEG-Umlage, im Jahr 2016 dann 35 Prozent und ab dem Jahr 2017 sogar 40 Prozent. Kleinanlagen bis zehn Kilowatt Leistung bleiben bis zu einer Strommenge von 10 Megawattstunden ausgenommen. Alle übrigen Neuanlagen zahlen die volle EEG-Umlage. Bereits bestehende Erzeugungsanlagen sind von der Regelung ausgenommen. Sie zahlen auch in Zukunft keine EEG-Umlage. Bereits im Jahr 2016 sollen Stromerzeuger ab 100 Kilowatt Leistung ihren Strom vollständig selbst vermarkten. Der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung sah dies erst für 2017 vor.

Keine Entlastung fürs EEG-Konto

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) übt Kritik am vorliegenden Entwurf: „Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte einen Neustart für die Energiewende angekündigt - erreicht hat er jetzt das Gegenteil“, beklagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Verpflichtende Direktvermarktung und Ausschreibungen würden den Ausbau der Erneuerbaren bremsen und erhöhten gleichzeitig die Kosten des Gesamtsystems. Auch die Belastung des selbst erzeugten Ökostroms mit 40 Prozent der EEG-Umlage im Jahr 2017 bringe keinen Vorteil für das EEG-Konto. Die Abgabe behindere jedoch innovative Modelle zur Versorgung von Mehrfamilienhäusern oder Supermärkten mit sauberem Strom, kritisiert Falk. Die vorgesehene Bagatellgrenze von 10 Kilowatt sei viel zu niedrig.

„Der Beschluss der Regierungskoalition zur EEG-Novelle ist in Wirklichkeit der Ausstieg aus der Energiewende wie wir sie kennen“, kommentiert Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender von IBC Solar. Solare Selbstversorger würden dadurch für ihren Beitrag zum Klimaschutz bestraft, Kohlekraftwerke bevorzugt. „Ich appelliere deswegen an die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat, diesen Ausstieg aus der Energiewende nicht zum Gesetz werden zu lassen und die Zustimmung zu verweigern“, sagt Möhrstedt.

Eigenverbrauch entlastet Netze

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) empfindet die derzeit auf dem Tisch liegende Lösung als „fairen Kompromiss“ für die Industrie. „Durch den Ausgleich über das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz werden neue KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes künftig mit 15 Prozent der EEG-Umlage belastet“, sagt VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die Beteiligung an der EEG-Umlage für alle Eigenstromerzeuger hält Brossardt für problematisch: „Völlig zu Recht hat die Politik in der Vergangenheit immer wieder für die Eigenstromerzeugung geworben.“ Inzwischen decke allein die deutsche Industrie mehr als zehn Prozent ihres Strombedarfs selbst. „Die verbrauchsnahe Eigenerzeugung entlastet nicht nur die Netze. Je höher der EEG-Anteil für die Eigenstromerzeugung in Neuanlagen wird, umso stärker werden Eigeninitiativen in diesem Bereich erlahmen“, gibt Brossardt zu bedenken.

„Die Belastung von selbst erzeugtem und genutztem Ökostrom ist widersinnig“, findet Naturstrom-Vorstandschef Thomas Banning. „Auf Obst aus meinem Garten erhebt der Staat ja auch keine Steuern.“ Trotz der neuen Belastung geht er davon aus, dass weiterhin Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung gebaut werden. Besonders kritisch sieht er, dass die Direktbelieferung mit Ökostrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes gegenüber dem Eigenverbrauch schlechter gestellt und mit der vollen EEG-Umlage belastet werden soll: „Damit werden Mieter zu den Verlierern der Energiewende gestempelt, denn der Bezug günstigen Solarstroms vom Dach des Vermieters wird deutlich erschwert.“ (Niels H. Petersen)