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BaWü: Öko-Wärme-Gesetz gilt auch für Büros

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll in Baden-Württemberg verschärft werden: Der Ökoenergieanteil steigt dann von 10 auf 15 Prozent. Neu ist auch, das Nichtwohngebäude einbezogen werden. Die Novelle soll noch dieses Jahr greifen.

Das Kabinett in Stuttgart hat einer Verschärfung des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zugestimmt. Der Entwurf geht nun in die Anhörungen und das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Novelle gibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien von 10 auf 15 Prozent zu steigern. Künftig entfällt allerdings die Solarthermie als „Ankertechnologie“. Außerdem werden neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude in die gesetzliche Verpflichtung einbezogen – wobei öffentliche Gebäude des Bundes ausgenommen bleiben. „Nach rund fünf Jahren EWärmeG in Baden-Württemberg, passen wir das Gesetz an die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende an“, sagt der grüne Umweltminister Franz Untersteller. Erneuerbare Energien bekämen deshalb einen höheren Stellenwert bei der Gebäudeheizung und der Warmwasserbereitung. Gleichzeitig würden aber mehr Möglichkeiten geschaffen, die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erfüllen, erklärt Untersteller.

Die bisherige Palette von Optionen wird ausgeweitet: So kann der Wärmeenergiebedarf des Gebäudes durch baulichen Wärmeschutz verringert oder Energie effizienter genutzt werden. Damit Gebäudeeigentümer durch die Novelle nicht in wirtschaftliche Bedrängnis kommen, können bestimmte Maßnahmen angerechnet werden. Beispielsweise der Bezug von Bioöl oder Biomethan (je zehn-Prozent-Anteil) oder bei bestimmten Gebäudetypen die Dämmung der Kellerdecke anteilig angerechnet werden. Neu ist auch die Option, einen Teil der gesetzlichen Verpflichtung durch einen energetischen Sanierungsfahrplan zu erfüllen.

Jährlich bis zu 45.000 Sanierungen

Insgesamt fallen jährlich schätzungsweise 40.000 bis 45.000 Heizungserneuerungen unter das EWärmeG. Laut Zensus 2011 des Statistischen Landesamts gibt es in Baden-Württemberg rund 2,3 Millionen Wohngebäude mit insgesamt rund fünf Millionen Wohnungen. Die allermeisten Wohngebäude davon sind privater Eigentum. Über den Nichtwohngebäudebestand gibt es keine offizielle Statistik. Laut Öko-Institut und dem Fraunhofer ISI gibt es rund 440.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg. Die Nutzfläche beträgt dabei rund 330 Millionen Quadratmeter.

Bislang gehen rund 30 Prozent des Kohledioxidausstoßes in Baden-Württemberg auf Heizungen und Warmwasserbereitung in Gebäuden zurück. Das Motto ist klar: Die Landesregierung will weg vom Öl: „Wir müssen uns von fossilen Brennstoffen unabhängiger machen“, sagt Untersteller. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und macht uns unempfindlicher für politische Krisen in Lieferländern und von weiteren Preissteigerungen bei Öl und Gas.“ (Niels H. Petersen)

Weitere Details:
Übersicht - Geplante Erfülllungsoptionen für Wohngebäude [07/14; 1 MB]
Übersicht - Geplante Erfülllungsoptionen für Nichtwohngebäude [07/14; 1 MB]