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Greenpeace klagt gegen britische Atombeihilfen

Der Kernreaktor Hinkley Point droht den künftigen Stromwettbewerb in der EU zu verzerren. Das ist das Ergebnis einer Analyse von Strommarktexperten. Greenpeace Energy sieht dadurch Nachteile für Ökostromanbieter und Verbraucher – und klagt vor Gericht.

Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy aus Hamburg will die Europäische Kommission verklagen, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. „Der hoch subventionierte Atomstrom von dort wird den europäischen Wettbewerb spürbar verzerren“, befürchtet Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Auch in Deutschland würden die Börsenpreise für Strom dadurch beeinflusst. „Weil dieser Effekt engagierte Ökostromanbieter wie uns wirtschaftlich benachteiligt, ziehen wir vor Gericht“, erklärt  Tangermann. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird der Ökostromanbieter eine sogenannte Nichtigkeitsklage beim EU-Gericht in Luxemburg einreichen.

Hintergrund der Klage: Die von der EU-Kommission im vergangenen Oktober genehmigten Staatsbeihilfen für den Bau der zwei Druckwasserreaktoren im Südwesten Englands belaufen sich auf umgerechnet rund 22 Milliarden Euro. Sie beinhalten unter anderem eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von rund elf Cent pro Kilowattstunde für den in Hinkley Point C produzierten Atomstrom. Hinzu kommen staatliche Kreditgarantien sowie ein Inflationsausgleich. Die daraus resultierende Vergütung liegt damit über der für Wind- oder Solarstrom in Deutschland.

Atomstrom belastet EEG-System

Der Reaktor Hinkley Point C könne zu einer Veränderung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen. Das belegt zumindest ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool aus Berlin. Demnach benachteiligt ein sinkender Börsenstrompreis in Deutschland vor allem jene Versorger, die Ökostrom in der so genannten „Sonstigen Direktvermarktung“ einkaufen. Sprich zu festen Preisen direkt bei den Anlagenbetreibern. „Anders als Premier Cameron behauptet, ist ein mit vielen Steuermilliarden gepäppelter Reaktorneubau in Hinkley Point eben keine rein britische Angelegenheit“, sagt Tangermann, „sondern benachteiligt ganz direkt uns als deutsches Unternehmen, das am Strombinnenmarkt agiert.“

Daneben führt der AKW-Neubau laut Analyse zu höheren Stromkosten bei den Verbrauchern. Aufgrund der Preiseffekte durch Hinkley Point C dürften hierzulande die Kosten für das EEG-System steigen, weil den Betreibern von EEG-Anlagen mit fester Vergütung künftig eine größere Differenz zum Börsenstrompreis gezahlt werden muss. Dadurch stiege auch die EEG-Umlage durch den Atomstrom leicht an. Das sei ein Skandal, kommentiert Tangermann.

Ein Präzedenzfall?

Greenpeace sieht in der Beihilferegelung für Hinkley Point C einen Präzedenzfall für andere künftige Reaktorprojekte. Als Rechtsbeistand hat der Ökostromanbieter eine Rechtsanwältin der Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt, eine entsprechende Klageschrift zu erstellen und das Unternehmen im anschließenden Verfahren zu begleiten. (nhp)