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Ausschreibung: Freiflächen bekommen 9,17 Cent

Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde ausgewertet: 25 Gebote über insgesamt 156.970 Kilowatt erhalten nun den Zuschlag. Im Schnitt werden Gebote mit 6,3 Megawatt und 9,17 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Bei der Bonner Bundesnetzagentur waren für die erste Ausschreibungsrunde 170 Gebote eingegangen. Damit war das Volumen der Ausschreibung von 150 Megawatt mehr als vierfach überzeichnet. 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 156.970 Kilowatt erhalten nun den Zuschlag. Im Schnitt werden Gebote mit 6,3 Megawatt und 9,17 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Das teilte die Bundesnetzagentur nach einer Bewertung aller eingegangenen Angebote mit.

Der Wert von 9,17 Cent liegt deutlich unter dem Höchstwert der Ausschreibungsrunde von 11,29 Cent pro Kilowattstunde, resümiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Homann sieht die Vielzahl der eingegangenen Gebote als ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen. „Die eingegangenen Gebote deuten auf eine breite Akteursvielfalt hin.“ Sieben Gebote stammten von natürlichen Personen, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhielten, sagt Homann. Weiterhin seien viele kleine Projektgesellschaften unter den Bietern.

Ein Unternehmen baut 60 Megawatt

Auffällig ist allerdings: Einige der erfolgreichen Bieter gehören zu einem gemeinsamen Unternehmen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen über 40 Prozent der bezuschlagten Menge bekommt. Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt, erklärt die Behörde. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur noch im Mai ein Nachrückverfahren durch.

37 Gebote wurden ausgeschlossen, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllten. Vielfach fehlten Unterlagen wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde. Zudem wurden Zahlungen nicht oder verspätet geleistet. Die Verfahrensverordnung sieht in diesen Fällen einen Ausschluss des Gebots vor. Die Frist für den Bau der Anlagen beträgt zwei Jahre. Aus der Photovoltaikbranche kommt indes herbe Kritik: Die Ausschreibungen seien kein Erfolgsmodell. (Niels H. Petersen)

Die Zuschläge wurden hier veröffentlicht.