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Französische Nationalversammlung verabschiedet Energiewendegesetz

Neben der Reduzierung des Atomstromanteils und einer Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2030 macht das Gesetz Vorgaben zur Gebäudesanierung und zur Förderung der Elektromobilität.

Fast ein Jahr hat das französische Parlament um das  Energiewendegesetz für grünes Wachstum gerungen. Jetzt wurde der Gesetzentwurf mit etwa 1000 Änderungen im Vergleich zum Ursprungstext im Plenum der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Nun hat noch das französische Verfassungsgericht über das Gesetz zu befinden, bevor es im September 2015 offiziell verkündet werden soll.

Der Anteil des Atomstroms soll bis 2025 auf 50 Prozent gesenkt werden. Im Referenzjahr 2012 betrug er 75 Prozent. Zugleich wird die installierte Leistung des Atomkraftwerkparks auf die derzeit vorhandenen 63,2 Gigawatt begrenzt. Im Jahr 2030 sollen die erneuerbaren Energien einen Anteil von 32 Prozent am Endenergieverbrauch haben und einen Anteil von 40 Prozent an der Stromerzeugung.  Auch zum Endenergieverbrauch macht das Gesetz eine Vorgabe. Er  soll um sage und schreibe 50 Prozent bis 2050 sinken, wobei bis 2040 eine jährliche Verbrauchsabsenkung von 2,5 Prozent erreicht werden all. Mehr als 100 Erlasse und rund 45 Verordnungen werden das Gesetz flankieren.
Das Deutsch-Französische Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) wird zu dem Gesetz in Kürze ein detailliertes Memo herausgeben. (Petra Franke)