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Swissolar kritisiert Kürzung der Solarstromförderung

Der Schweizer Branchenverband hat die Entscheidung des Bundesrates heftig kritisiert, die Kostendeckende Einspeisevergütung so drastisch abzusenken. Dies spiegle nicht die tatsächlichen Preissenkungen für die Anlagen wieder. Zudem wird es auch Auswirkungen auf die Qualität der Installationen und die Arbeitssicherheit haben.

Der eidgenössische Photovoltaikverband Swissolar kritisiert die Absenkung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im kommenden Jahr. So sollen die Tarife in zwei Stufen je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt zwischen sieben und 14 Prozent sinken. Damit sinken die Einspeisetarife für Solarstrom schon das zweite Jahr in Folge. Denn schon im Oktober dieses Jahres wurden die KEV-Tarife um fünf bis 13 Prozent gekürzt. Swissolar warnt, dass dadurch rund ein Drittel der geplanten Projekte, die mit der Förderung über die KEV gebaut werden, nicht mehr realisiert werden.

Vergütungssätze sind zu niedrig

Die Photovoltaik ist zudem im kommenden Jahr die einzige Technologie, deren Förderung sinkt, was schon der erste Kritikpunkt von Swissolar ist. Die Tarife der anderen Technologien bleiben konstant. „Dies obwohl inzwischen die Vergütungssätze für Solarstrom fast durchweg unter den Bezugskosten für Haushaltsstrom liegen“, kritisierte der Branchenverband schon in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrates.

Kritik am intransparenten Berechnungssystem

Der Bundesrat hat seine Kürzung damit begründet, dass die Kosten für die Photovoltaik im Laufe dieses Jahres weiter gesunken sind. Das ist zwar richtig. „Photovoltaik ist inzwischen die günstigste Stromproduktionsart bei Neuanlagen“, erklären die Branchenvertreter. „Doch Swissolar hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sich diese massive KEV-Absenkung nicht mit entsprechenden Kostensenkungen beim Material begründen lässt und zudem auf intransparente Berechnungsmethoden beruht“, kritisieren sie. So erachtet der Branchenverband die Referenzwerte für Anlagenpreise, die den Tariffestlegungen zugrunde liegen, als viel zu niedrig, vor allem im Bereich der Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt. „Bei den vorgeschlagenen Tarifsenkungen können mit Sicherheit viele Anlagen nicht mehr realisiert werden“, prognostizierte der Branchenverband schon in seiner Stellungnahme. „Eine Kostendeckung, wie gesetzlich vorgesehen, ist in vielen Fällen nicht mehr möglich.“ Damit zerstöre der Bundesrat viele Geschäftsmodelle wie das der Anlagen im Contracting oder in Verbindung mit der unabhängigen Stromproduktion.

Qualität der Installation könnte sinken

Die Tarifsenkungen werden sich aber nicht nur auf den Markt auswirken. Es bestehe die Gefahr, dass Anbieter bei Qualität, Löhnen und Arbeitssicherheit sparen, um die vom Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgerechneten Kostensenkungen tatsächlich erreichen zu können. Damit erreiche der Bundesrat genau das Gegenteil vom eigentlichen Ziel. Denn die Regierung in Bern will mit den Tarifsenkungen auch eine Konsolidierung der Anbieter bewirken. Dabei sollten vor allem unseriöse Anbieter vom Markt verschwinden. „Der massive Preisdruck wird aber genau das Gegenteil bewirken“, warnt Swissolar mit Blick auf die Qualität der Installationen, aber auch der Arbeitssicherheit und der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge als Grundlage jedes Arbeitsvertrags in der Schweiz.

Im Gegenzug zum weiteren Druck auf die Anbieter von Solarstromanlagen, die Preise zu reduzieren, macht der Bundesrat keinerlei Zugeständnisse beim Abbau der bürokratischen und vor allem der kostentreibenden Hürden. So werden gerade im wichtigen Segment der Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt die Preise durch die hohen Fixkosten für die Messtechnik in die Höhe getrieben, die verpflichtend einzubauen ist. Um diese Hürde abzubauen, hat der Branchenverband schon in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, auch die Anlagenbetreiber bei der Festlegung der technischen Regeln für den Netzzugang mit einzubeziehen. Diese werden bisher einseitig von den Netzbetreibern festgelegt, was genau dazu führt, dass die Anforderungen unrealistisch hoch angesetzt werden.

Vorschläge von Swissolar wurden nicht berücksichtigt

Swissolar kritisiert, dass dieser Vorschlag bei der Änderung der Energieverordnung eben so wenig berücksichtigt wurde, wie die Vorschläge bezüglich eines gesetzlich verbindlichen Rückspeisetarifs und weiterer Erleichterungen für den Eigenverbrauch. Denn gerade mit der Absenkung der Einspeisetarife will der Bundesrat auf der einen Seite den Eigenverbrauch weiter anreizen. Auf der anderen Seite vergisst er aber, dass für den Eigenverbrauch gerade von größeren Anlagen die administrativen Hürden sehr hoch liegen. Zudem gibt es für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt keinerlei Möglichkeit eines einmaligen Investitionszuschusses. (Sven Ullrich)