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Neue EnEV tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Zum Jahreswechsel verschärfen sich die Vorgaben beim Primärenergiebedarf von Neubauten. Die Planer und Bauherren sollten diese schon während der Erstellung des Gebäudeplans berücksichtigen. Sonst droht die Ablehnung der Förderung und die Finanzierung gerät ins Wanken.

Zum Jahreswechsel ändern sich die Vorgaben für Neubauten bezüglich ihres Effizienzstandards. Denn dann tritt die Energieeinsparungsverordung (EnEV) 2016 in Kraft. Dadurch steigen die Energiestandards künftig um weitere 25 Prozent. Außerdem müssen die neuen Häuser dicker eingepackt werden. Die Anforderungen an den Dämmstandard steigen weiter, damit der Wärmeverlust eines Gebäudes an die Umgebung um 20 Prozent sinkt. „Diese Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude verbindlich“, betonen die Finanzierungsexperten von der Bausparkasse LBS. Sie raten künftigen Bauherren, die neuen Standards bereits bei der Planung zu berücksichtigen, da sie sich auch auf die Förderprogramm und damit auf die Finanzierung auswirken.

Nicht mit Mindeststandards begnügen

Die Bauherren sollten sich dabei nicht mit den Mindeststandards begnügen. Es drohe sonst die Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der Fertigstellung bautechnisch überholt ist, begründen die Finanzierungsexperten der LBS ihren Tipp. „Wer jetzt schon nach zukünftigen Effizienzstandards baut, ist auf der sicheren Seite.“

Die Experten der LBS gehen davon aus, dass die KfW schon ab April 2016 die Förderung für den Standard Effizienzhaus 70 einstellen wird. Denn dann sind Neubauten, die 70 Prozent der Primärenergie eines Effizienzhauses 100 verbrauchen, nicht mehr mit den Vorgaben aus der EnEV vereinbar. Dann fördert die KfW nur noch Gebäude, die den Standard Effizienzhaus 55 erreichen, also nur gut die Hälfte der Primärenergie eines Effizienzhauses 100 erreichen. Das schafft der Gebäudeeigentümer nur durch den Einsatz einer effizienten Heizanlage. Er kann sich dabei an der Energieeffizienzkennzeichnung der Heizung orientieren, die seit September dieses Jahres gilt. Die höchsten Effizienzklassen schaffen dabei mit Photovoltaik betriebene Wärmepumpen oder Kombinationen von Blockheizkraftwerken mit Solarthermie.

Es zählt das Referenzgebäude

Der Planer muss den maximalen Primärenergiebedarf eines Gebäudes aber vorher berechnen. Dies tut er seit Inkrafttreten der EnEV 2014 über ein maßgeschneidertes virtuelles Referenzgebäude. Er muss dann die Heizungsanlage so planen, dass der Maximalwert nicht überschritten wird. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, multipliziert er das Ergebnis der Berechnung, die auf den Vorgaben der EnEV 2014 beruhen, mit 0,75 und erhält dann den um 25 Prozent verminderten Primärenergiebedarf.

Weniger Emissionen aus dem Haus

Von den neuen Regelungen sind Neubauten betroffen, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich. Mit der Verschärfung der EnEV-Richtlinien will die Bundesregierung Druck auf die Bauherren machen, sich mit dem Thema Energieverbrauch bei der Planung auseinander zu setzen. Sie sollen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass der Energieverbrauch und damit die Emission von Treibhausgasen beim Heizen, Kühlen und Lüften sowie bei der Warmwasserbereitung drastisch sinken. Sven Ullrich