Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Countdown für Förderung in Österreich

Am 7. Januar schaltet die Ökostromabwicklungsstelle die Server frei für die Antragstellung auf eine Photovoltaikförderung. Dabei gilt es einiges zu beachten. Im Vorfeld hat die österreichische Bundesregierung ein klares Signal für den Eigenverbrauch gegeben.

Am 7. Januar beginnt der diesjährige Start für die Förderung von Photovoltaikanlagen in Österreich. Wie in den vergangenen Jahren müssen die interessierten Hausbesitzer schnell sein. Denn der Fördertopf ist wie jedes Jahr nicht allzu prall gefüllt. Insgesamt acht Millionen Euro stehen zur Verfügung. Deshalb sollte der Hausbesitzer möglichst noch sofort am ersten Tag ein Ticket bei der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) lösen und die grundlegenden Daten eingeben. Frühestens 18 Stunden nachdem er ein Ticket gezogen hat, kann er in einem zweiten Schritt den Förderantrag vervollständigen. Den genauen Zeitpunkt, bis wann der vollständige Förderantrag eingegangen sein muss, steht in der Bestätigungsmail die der Antragsteller bekommt, nachdem er das Ticket gezogen hat.

Zu schnelle Abgabe ist verdächtig

Voraussetzung ist, dass der Bau der Anlage noch nicht begonnen hat, wenn der Förderantrag gestellt wird. Der österreichische Branchenverband warnt außerdem davor, beim Ziehen eines Tickets ein automatisiertes Eingabesystem, einen sogenannten Robot, zu verwenden. Denn das führt zum Ausschluss vom Antragsverfahren. „Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung ausgefüllt abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen abgegeben wurden“, erklären die Branchenvertreter von PV Austria.

Die Antragstellung hat sich damit im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich verändert. Allerdings gibt es eine große Veränderung in den Förderkonditionen. Denn die österreichische Bundesregierung hat die Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen drastisch abgesenkt. Haben Betreiber von Solaranlagen, deren Generator im vergangenen Jahr in Betrieb ging, noch 11,5 Cent pro Kilowattstunde bekommen, sinkt die Einspeisevergütung in diesem Jahr auf 8,24 Cent pro Kilowattstunde. Diesen Tarif behält der Betreiber der Anlage dann für 13 Jahre.

Wien visiert Eigenverbrauch an

Im Gegenzug erhöht Wien aber den einmaligen Investitionszuschuss. Bekamen im vergangenen Jahr die Betreiber von Neuanlagen noch maximal 30 Prozent der gesamten Investitionssumme als Unterstützung, steigt dieser Betrag jetzt auf maximal 40 Prozent. Allerdings zieht die Regierung in Wien eine Obergrenze von 375 Euro pro Watt installierter Leistung ein. Diese Obergrenze lag im vergangenen Jahr bei 200 Euro pro Watt Anlagenleistung. Um die Höhe der Investitionskosten nachzuweisen, muss der Anlagenbetreiber die Rechnungen vorlegen, die er vom Installateur bekommt. Darin enthalten sind alle notwendigen Kosten für die Errichtung der Anlage. Die Rechnung muss spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss mit dem Installateur bei der Ökostromabwicklungsstelle in Wien eingegangen sein. Mit diesen neuen Regelungen zielt Wien ganz klar auf den Eigenverbrauch ab. Dieser liegt bei einer Förderdauer von 13 Jahren ohnehin klar auf der Hand, da in der Regel die Anlagen länger in Betrieb sind und der Betreiber dann für die restlichen sieben Jahre keine Einspeisevergütung mehr bekommen würde.

Gebäudeintegration mit besonderer Förderung

Die Fördertarife gelten ausschließlich für Anlagen mit einer Leistung von mehr als fünf und weniger als 200 Kilowatt. Außerdem müssen die Generatoren auf oder an einem Gebäude errichtet sein. Freiflächenanlagen fördert Wien mit dem Ökostromgesetz nicht. Für mittelgroße fassaden- oder dachintegrierte Anlagen mit einer Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt hält das Ökostromgesetz noch eine andere Form der Förderung bereit. Betreiber dieser Generatoren können sich entscheiden, ob sie den normalen Tarif inklusive Investitionsförderung in Anspruch nehmen, oder ob Sie auf den einmaligen Investitionszuschuss verzichten und dafür einen höheren Einspeisetarif bevorzugen. Dann würden sie über einen Zeitraum von 13 Jahren immerhin 18 Cent pro Kilowattstunde für den eingespeisten Solarstrom bekommen. Für Anlagen, die nicht ins Gebäude integriert sind, ist diese Form der Förderung allerdings ausgeschlossen. (Sven Ullrich)

Die Förderanträge können am 7. Januar 2016 ab 17 Uhr ausschließlich online bei der OeMAG gestellt werden.