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AKTUELLE MELDUNGEN

Was das neue Gesetz für Elektroaltgeräte ändert

Die Übergangsfrist des neuen Elektrogesetzes ist Ende Januar 2016 ausgelaufen. Damit fallen erstmals auch Photovoltaikmodule unter das Gesetz. Ein Merkblatt erklärt, was Installations- und Handwerksbetriebe nun beachten müssen.

Das neue Elektroaltgerätegesetz setzt die europäische WEEE-Richtlinie um. Hersteller und Händler müssen nun gewisse Pflichten erfüllen, um weiterhin Module anbieten zu dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen neben hohen Bußgeldern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zum Beginn der Registrierungspflicht sind 25 Hersteller und sogenannte Inverkehrbringer auf der Webseite der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) gelistet. Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz beantwortet ein kostenloses Merkblatt des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).  

Zunächst betrifft das Gesetz diejenigen, die Photovoltaikmodule erstmals in Umlauf bringen. Sprich: vor allem Hersteller und Anbieter. Sie müssen unter anderem alle Marken und Gerätearten bei der Stiftung EAR registrieren, jährlich eine finanzielle Garantiesicherheit nachweisen sowie alte Module zurücknehmen und verwerten.

Woran man die ordnungsgemäße Registrierung eines Unternehmens erkennt, wie sich das Gesetz auf vorhandene Lagerbestände auswirkt und was Installations- und Handwerksbetriebe beachten müssen, erklärt der BSW-Solar in einem aktuellen Merkblatt. (nhp)