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AKTUELLE MELDUNGEN

Anforderungen für die KFW-Speicherförderung konkretisiert

Die Staatsbank KfW hat nun konkrete technische Anforderungen für das Speicherförderprogramm 275 veröffentlicht. Die Batteriespeicher müssen alle existierenden VDE-Regeln sowie Netzanschlussrichtlinien einhalten.

In dem Papier heißt es, die produktseitigen Fördervoraussetzungen seien durch den Hersteller mit einer entsprechenden Erklärungen zu bestätigen. Und weiter: „Die für die Errichtung und Inbetriebnahme des Systems relevanten Fördervoraussetzungen sind im Rahmen einer Erklärung des errichtenden und in Betrieb nehmenden Fachunternehmens/Installateurs zu bestätigen.“ Das wird auch über den Speicherpass belegt. Auch die Leistungsbegrenzung ist vom Installateur zu bescheinigen.

Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden VDE-Regeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten, heißt es weiter. Sollten zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine technischen Regelwerke für Batteriespeicher bestehen, so sind die Regelwerke für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden. Insbesondere gilt das für die VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-E 2510-2 und VDE-AR-N 4105 inklusive des FNN-Hinweises für den Anschluss und den Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz. Das aktuelle Merkblatt enthält auch genauere Erläuterungen zum Batteriemanagementsystem. (N. Petersen)

Das Merkblatt finden Sie hier.