Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

EEG-Verhandlung zwischen Bund und Länder ohne Ergebnis

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben ihre Positionen zur EEG-Novelle ausgetauscht und ihre Positionen abgesteckt. Ein konkretes Ergebnis haben die Beratungen noch nicht gebracht. Diese sind für eine Entscheidungssitzung am 31. Mai vorgesehen.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben ihre Positionen bezüglich der für dieses Jahr geplanten Novelle des EEG abgesteckt. Mehr ist beim gestrigen Treffen in Berlin nicht herausgekommen. Eine Entscheidung ist auf eine Folgesitzung am 31. Mai vertagt. „Wir haben es, glaube ich, sehr gut geschafft, die Stellgrößen zu benennen und auch über sie zu diskutieren, an denen wir arbeiten müssen, um alle Komponenten richtig zu erfüllen“, fasst Angela Merkel die unbefriedigenden Beratungsergebnisse zusammen.

Immerhin habe man sich darüber verständigt, dass die erneuerbaren Energien eine der tragenden Säulen der Energiewende sind, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Deshalb solle der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2050 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. "Unser Ziel mit dieser Novelle ist es, die Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien zu verbessern“, behauptet die Bundeskanzlerin.

Rahmenbedingungen reichen nicht aus

Sie verweist auf den Korridor, der für den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt werden soll. Dieser solle dafür sorgen, dass bis der Anteil der Ökostromerzeugung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent ansteigen soll. Derzeit liegt er bei 32 Prozent. Auf diese lapidare Steigerung von acht bis 13 Prozent sollen die Rahmenbedingungen jetzt abgestimmt werden. Dass diese Rahmenbedingungen nicht ausreichen werden, um den geplanten Ausbau auch zu erreichen, zeigt der derzeitige Zubau an Photovoltaikleistung, der schon seit zwei Jahren weit unter dem Zubaukorridor vor sich hindümpelt.

Klimaschutzziele werden verfehlt

Bisher sind aber keine substantiellen Verbesserungen geplant, den Ausbau der Solarenergie wieder anzukurbeln, wie die Bundesregierung mit der EEG-Novelle nach eigenem Bekunden anstreben will. Weder die Bedingungen für Mieterstromprojekte sollen verbessert werden, noch die Abschaffung der Sonnensteuer ist vorgesehen. Beide Hürden bremsen den Zubau der Photovoltaik jenseits der Ausschreibungen derart, dass die Bundesregierung die eigenen Ziele nicht erreicht, die aber notwendig wären, um die von der Bundeskanzlerin jetzt angesprochenen 40 bis 45 Prozent zu erreichen. Die Branchen der Erneuerbaren befürchten, dass dieses Schicksal jetzt auch der Windenergie widerfährt, wenn auch diese in die Ausschreibungen gehen müssen. Wie die Bundeskanzlerin auf diese Weise die in Paris versprochenen Klimaschutzziele erreichen will, lässt sie offen.

Novelle gefährdet Akzeptanz

Zu recht will sie die erneuerbaren Energien als erwachsene Technologien behandeln. Sie will aber auch gleiche Chancen für die verschiedenen Akteure erhalten. Wie es mit den Ausschreibungen funktionieren soll, die Bürger mit im Boot zu behalten, bleibt genauso ihr Geheimnis, wie die Antwort auf die Frage, wie sie es ohne die Bürgerbeteiligung schaffen will, die Akzeptanz der Energiewende zu verbessern. Schließlich haben bisher alle Umfragen gezeigt, dass gerade diese Bürgerbeteiligung der beste Weg ist, diese Akzeptanz auf das bisher sehr hohe Niveau zu heben. Das bedeutet aber auch, dass die Energiewende kein Akzeptanzproblem hat. Das kann sich aber genau durch die geplante Novelle des EEG verändern, wenn die Bürger durch Ausschreibungen oder das Verhindern von Mieterstromprojekten ausgeschlossen werden. (Sven Ullrich)