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Schweiz: BKW senkt Einspeisetarife

Der eidgenössische Stromversorger BKW senkt zum Jahreswechsel die Rückspeisetarife für unabhängige Erzeuger. Das betrifft auch die Betreiber von Solarstromanlagen. Die BKW verstärkt indes die Bemühungen, die Anlagenbetreiber bei der Optimierung des Eigenverbrauchs zu beraten.

Der Berner Stromversorger und Netzbetreiber BKW senkt zum Jahreswechsel die Einspeisetarife für Solarstrom unabhängiger Produzenten auf vier Rappen pro Kilowattstunde. Bisher haben die Betreiber von Solarstromanlagen im Netzgebiet von BKW 9,78 Rappen bekommen. Wenn sie ihren Generator vor dem 1. März 2015 in Betrieb genommen haben, betrug die Rückliefervergütung sogar 11,5 Rappen pro Kilowattstunde. Für Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt zahlt die BKW einen Rückspeisetarif von 5,5 Rappen pro Kilowattstunde.

BKW hält sich an die Regeln

BKW betont, dass die Kürzung der Einspeisevergütung auf einer rechtskräftigen Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vom 19. April 2016 stützt. In einem Urteil in einem Streit zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist die ElCom zu dem Schluss gekommen, dass die Rückspeisevergütung auf der Basis der im Energiegesetz vorgesehenen Methode zu berechnen sei. Das bedeutet konkret, dass der Betreiber einer Solaranlage mindestens den Preis bekommt, für den der Netzbetreiber und Energieversorger den Strom an die Endkunden im Haushaltstarif weiterverkaufen kann. Der Versorger darf allerdings zur Absicherung der Marge und für den Aufwand des Stromvertriebs einen Betrag in Höhe von acht Prozent abziehen. Im Grunde ist es der Preis für den Graustrom, den er im anderen Fall einkaufen müsste. Für größere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 150 Kilowatt soll der Einspeisevergütung ein entsprechender Tarif mit Leistungsmessung der Ermittlung des marktorientierten Bezugspreises zu Grunde gelegt werden .

BKW kauft Herkunftsnachweise

Nach eigenen Angaben hält sich die BKW an diese Regelung. Der Versorger betont, dass diese Vergütung ausschließlich die gelieferte elektrische Energie betrifft. Zusätzlich kauft die BKW auch Herkunftsnachweise. Diese Belege für die Menge an Ökostrom, mit denen die Versorger die Qualität der verkauften Energie, kauft die BKW zusätzlich von den Betreibern der Solaranlagen. Damit kann die BKW derzeit den Bedarf für solche Herkuunftsnachweise abdecken. Falls sie mehr davon braucht, werde sie die Produzenten kontaktieren, betont der Berner Energieversorger.

Eigenverbrauch unterstützen

Um dennoch den Ausbau der Solarenergie nicht auszubremsen, unterstützt die BKW die Betreiber von Photovoltaikanlagen bei der Optimierung des Eigenverbrauchs. „Je höher der Eigenverbrauch, desto größer der Anteil des selbst produzierten Stroms, welcher selber verwendet und nicht ins Netz eingespeist wird“, betonen die Experten der BKW. „Dadurch kann der Strombezug aus dem Netz reduziert werden, was zu einer Senkung der Kosten für die Netznutzung führt.“ Zugleich muss die BKW jede Kilowattstunde Solarstrom, die erzeugt aber nicht eingespeist wird, nicht vermarkten. (su)