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Etikettenschwindel bei Stromherkunft

Ökostrom ausweisen, Kohlestrom liefern. Rein rechnerisch wird allen Stromkunden in Deutschland der geförderte Ökostrom zugeteilt, das ist wenig transparent. Die Kennzeichnung führt in die Irre.

Verbraucher werden bei den Angaben zur Stromherkunft zunehmend in die Irre geführt. Denn die 1.100 Energieanbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, einen Ökostromanteil von bis zu 46 Prozent in der Stromkennzeichnung ihrer Tarife auszuweisen – obwohl die Unternehmen die grüne Energie nicht an ihre Kunden liefern. Das geht aus einem heute vom Ökoenergieversorger Lichtblick veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts hervor.

Die Stromkennzeichnungs-Vorschrift regelt, dass der nach EEG-Gesetz geförderte Ökostrom rein rechnerisch allen Stromkunden in Deutschland zugeteilt wird. Der Gesetzgeber bietet Stromfirmen allerdings keine Möglichkeit, geförderten Wind- oder Sonnenstrom direkt an Kunden zu liefern. „Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie muss dringend reformiert werden“, fordert Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick.

Kostenloses Greenwashing

„Die tatsächliche Beschaffungspolitik eines Stromanbieters wird von der Stromkennzeichnung immer weniger abgebildet“, heißt es in der aktuellen Studie. Die Kennzeichnung verfehlt damit das von der EU vorgegebene Ziel, die Kunden transparent über die Herkunft der gelieferten Energie zu informieren. „Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd. Kein Verbraucher versteht diese Regelung. Energieanbieter, die nichts für die Energiewende tun, profitieren von diesem kostenlosen Greenwashing“, mahnt Lücking. Auch reine Ökostromanbieter wie Lichtblick selbst müssen den rechnerischen EEG-Pflichtanteil ausweisen.

Die Verbrauchertäuschung wird mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zunehmen, so das Gutachten. Steigt die EEG-Stromproduktion bis 2025 wie geplant auf 45 Prozent, wird der virtuelle EEG-Pflichtanteil in Privatkunden-Tarifen knapp 70 Prozent betragen. Denn da Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle EEG-Umlage zahlen, wird Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen.

Die Gutachter haben deshalb einen Reformvorschlag entwickelt. Im Kern sollen künftig bei der Stromkennzeichnung nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft. Die EEG-Umlage hat mit der Stromlieferung nichts zu tun. (nhp)