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Große Stromverbraucher bekommen 17 Milliarden Euro an Subventionen

Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland können immer noch von üppigen Ausnahmeregelungen bei der Finanzierung der Energiewende und des Stromsystems profitieren. Dabei entfällt der größte Teil auf die Zahlung der EEG-Umlage und Steuervergünstigungen. Dazu kommen noch weitere Subventionen, mit denen der Strombezug für diese Unternehmen auf die privaten und mittelständischen Stromkunden abgewälzt wird.

Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung, auf Druck aus Brüssel die energieintensive Industrie an der Energiewende stärker zu beteiligen, ist bisher noch nicht Realität. Immer noch bekommen die großen Stromverbraucher Vergünstigungen in Höhe von etwa 17 Milliarden Euro. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Forums Ökologische Marktwirtschaft im Auftrag der Bundestagsfraktion von B90/Grüne.

EEG-Umlage könnte um 29 Prozent sinken

Der größte Teil der Ausnahmen entfällt immer noch auf Vergünstigungen bei der Zahlung der EEG-Umlage. Mit 6,5 Milliarden Euro entfällt auf diesen Posten mehr als ein Drittel der Ausnahmeregelungen. Gerade diese hohe Summe ist um so brisanter, weil die Bundesregierung das Ausbremsen der Energiewende durch die Novellen des EEG in den vergangenen Jahren immer wieder damit begründet, die EEG-Umlage im Zaum zu halten.

Doch die Studie zeigt deutlich, dass die Energiewende vor allem von den privaten Haushalten und der mittelständischen Wirtschaft getragen wird. Die Summe, die durch die Ausnahmeregelungen für die energieintensive Wirtschaft entsteht, ist in den vergangenen beiden Jahren gerade mal um etwa 300 Millionen Euro gesunken, was sich auf die Höhe der EEG-Umlage auswirkt. „Ohne Industrieprivilegien hätte die EEG-Umlage im Jahr 2016 4,52 Cent pro Kilowattstunde betragen“, haben die Autoren der Studie ausgerechnet. „Die zusätzliche Belastung für private Haushalte aufgrund der Ausnahmeregelungen betrug demnach im Jahr 2016 rund 1,8 Cent pro Kilowattstunde, bei einem Durchschnittshaushalt entspricht dies rund 59 Euro pro Jahr.“

Riesige Steuernachlässe gewährt

Weitere 4,5 Milliarden Euro an Subventionen bekommen die großen Stromverbraucher in Form von Vergünstigungen bei der Zahlung der Energie- und Stromsteuern. Diese werden zwar nicht direkt vom Endverbraucher finanziert, doch über entgangene Steuereinnahmen müssen wird er hier mittelbar auch mit zur Kasse gebeten, in weitgehend stabiler Höhe, wie die Zahlen des FÖS zeigen. Konnten die energieintensiven Unternehmen im Jahr 2014 noch 4,626 Milliarden Euro an Steuervergünstigungen einstreichen, waren es ein Jahr später immer noch 4,482 Milliarden Euro, die diese Betriebe an Steuervergünstigungen allein für deren Energieversorgung bekamen. Im Jahr 2016 sind diese Steuervorteile wieder auf 4,55 Milliarden Euro gestiegen. Inzwischen genießen laut dem 25. Subventionsbericht der Bundesregierung 1.620 Unternehmen Vergünstigungen bei der Zahlung der Stromsteuer und 3.488 Unternehmen bei der Energiesteuer.

Es zählt nur der Stromverbrauch

Zu diesen beiden großen Posten kommen noch Ausnahmen bei der Finanzierung des Stromnetzes, Vergünstigungen bei der Zahlung der Konzessionsabgabe und weiterer Strompreisbestandteile. Ein nicht unerheblicher Anteil entfällt zudem auf die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten, um diese im europäischen Emissionshandel einzusetzen.

Diese ganzen Subventionen begründet die Bundesregierung gern mit dem Argument, dass sich die stromintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb befänden und durch zu hohe Stromkosten einen Nachteil hätten. Doch da das einzige Kriterium die Höhe des Stromverbrauchs ist, um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen, können auch Unternehmen üppig davon profitieren, die überhaupt nicht im internationalen Wettbewerb stehen, sondern einfach nur viel Strom verbrauchen. Damit bleibt der Strickfehler. Denn diese Regelungen animieren Unternehmen dazu, eher mehr als weniger Strom zu verbrauchen, um in den Genuss der Ausnahmeregelungen zu kommen. (su)