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AKTUELLE MELDUNGEN

Schletter meldet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an

Die Geschäftsführung von Schletter hat beim Amtsgericht Mühldorf einen Antrag auf Restrukturierung in Eigenverwaltung im Rahmen des Insolvenzrechts gestellt. Die Geschäfte werden während des gesamten Verfahrens in vollem Umfang fortgeführt, heißt es.

Das Gericht habe dem Antrag stattgegeben, noch im Sommer soll das verfahren wieder aufgehoben werden. Dabei bleibe die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht.

Für die Phase der Eigenverwaltung seien die Rechtsanwälte Andreas Elsäßer und Jan Metzner von der Restrukturierungskanzlei Schultze & Braun als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsleitung des Montagesystemherstellers eingetreten. „Schletter ist ein im Kern gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen mit einem erstklassigen Produktportfolio und hat in den letzten zwei Jahren wichtige und notwendige Schritte auf dem Weg zur Sanierung unternommen“, betonte Elsäßer.

Insolvenzgeld deckt Gehälter

Antrag hat nur die Schletter GmbH gestellt. Die Löhne und Gehälter der rund 280 Mitarbeiter sind demnach für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Ziel sei es, die Restrukturierung noch in diesem Sommer abzuschließen. Der Hintergrund: Ende 2015 hatten Graf und Renzow die Geschäftsführung Schletter übernommen – als das Unternehmen tief in den roten Zahlen steckte. Die neue Geschäftsführung verhandelte eine Neuordnung der Unternehmensfinanzen und setzte ein  Reorganisationsprogramm um. Seitdem erwirtschaftet die Schletter-Gruppe wieder operative Gewinne. Allerdings belasten hohe Altlasten das Unternehmen.

In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler bestellt. (nhp)