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Schweiz: 6.600 Einmalvergütungen fließen für kleine Photovoltaikanlagen

In diesem Jahr wird die Warteliste für Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen endlich abgebaut. Die Förderung werde für 6.600 Anlagen bezahlt, die bis Mitte September 2015 in Betrieb gegangen sind.

Das verkündet das Schweizer Bundesamt für Energie. Denn seit 2014 werden kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt mit der Einmalvergütung gefördert. Bis heute wurden dafür 414 Millionen Franken (umgerechnet 352 Millionen Euro) für 34.500 Anlagen ausbezahlt. Mit dem neuen Energiegesetz, das seit Januar 2018 gilt, gibt es die Einmalvergütung auch für größere Solarstromanlagen. Unterschieden wird dabei zwischen Einmalvergütungen für kleine Anlagen (KLEIV) bis 100 Kilowatt Leistung und für große Anlagen (GREIV) mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt.

2019 sollen alle Anlagenbesitzer ausbezahlt sein

Auf der Warteliste für eine KLEIV befinden sich demnach 12.400 Anlagen, die vor 2018 in Betrieb gegangen sind. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach dem Datum der Inbetriebnahmemeldung. 2019 werde die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt sein, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind. Sprich entspricht rund 5.800 Anlagen.

Auf der Warteliste für eine GREIV befinden sich derzeit 3.000 Anlagen, die sich vor 2018 angemeldet haben. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach Anmeldedatum. Die neu für GREIV angemeldeten Anlagen, müssen voraussichtlich mindestens sechs Jahre auf die Auszahlung warten, teilt das Bundesamt mit. (nhp)