Niederösterreich schafft Genehmigungspflicht teilweise ab
In Niederösterreich dürfen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 200 Kilowatt ohne vorherige Genehmigung gebaut werden. Sie müssen noch nicht einmal mehr bei den zuständigen Baubehörden gemeldet werden. Dazu hat der Landtag in St. Pölten einstimmig eine entsprechende Änderung des Elektrizitätswesengesetzes und der Bauordnung verabschiedet. „Weniger Zettelwirtschaft, mehr erneuerbare Energie: Dieser Bürokratieabbau macht es nun erheblich einfacher eine Photovoltaikanlage zu errichten“, betont Stephan Pernkopf, niederösterreichischer Landesrat für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. „Durch diese wesentliche Vereinfachung erwarten wir uns einen noch stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energie in Niederösterreich und einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Energiewende.“
Einige Anlage müssen angezeigt werden
Die Installation einer Freiflächenanlage muss zumindest den Baubehörden angezeigt werden, wenn diese eine Leistung von 50 Kilowatt übersteigen. Das gilt für Dachanlagen allerdings nicht. Zwar schließt die Bauordnung explizit nur Dachanlagen von der Anzeigepflicht aus. Da hier aber die Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungsplan das Ziel der Regelung ist, kann man davon ausgehen, dass fassadenintegrierte Systeme ebenfalls von der Anzeigepflicht ausgeschlossen sind. Allerdings gilt in historischen Stadt- und Ortskernen, dass der Bau einer Photovoltaikanlage bei den Baubehörden angezeigt werden muss. Zudem brauchen Anlagen, die der Gewerbeordnung unterliegen, in der Regel keine Genehmigung, da davon auszugehen ist, dass diese Anlagen nicht mit der Gewerbeordnung kollidieren. (su)
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